Kunden: Reisebedingungen des Reiseveranstalters
SAGEHORN TOURISTIK & ORGANISATION (STO)
1. Abschluss des Reisevertrages Mit der
Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter STO den Abschluss eines
Reisevertrages an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder
durch Bildschirmsysteme vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch
für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren
Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen
einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch
ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Reisevertrag kommt
mit dem Zugang der schriftlichen Reisebestätigung beim Reiseteilnehmer zustande.
Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein
neues Angebot von STO vor, an das STO für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist.
Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der
Reisende innerhalb der Bindungsfrist STO die Annahme durch Rücksendung der
gegengezeichneten Bestätigung erklärt.
2. Bezahlung Mit Vertragsabschluss hat der
Kunde eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Reisepreises, jedoch nicht mehr als €
250.- pro Teilnehmer, zu leisten. Die Restzahlung ist 30 Tage vor Reiseantritt
fällig. Bei Reiseanmeldung innerhalb 4 Wochen vor Reiseantritt ist der gesamte
Reisepreis sofort fällig. Die Beträge für Anzahlung und Restzahlung ergeben sich
aus der Bestätigung. Zur Absicherung der Kundengelder hat der Reiseveranstalter
Sagehorn Touristik & Organisation das Insolvenzrisiko unter Vorraussetzung
des § 651 k I - III BGB beim TourVERS Touristik-Versicherungs-Service,
Veranstalter-Nr. 1130286320, abgesichert. Der Sicherungsschein wird dem Kunden
bei Vertragsabschluss separat ausgehändigt oder befindet sich hinten auf der
Bestätigung. Nach vollständiger Zahlung des Reisepreises erhält der Kunde die
Reiseunterlagen und hat das Recht, diese zu nutzen. Gehen der Anzahlungsbetrag
oder die Restzahlung nicht rechtzeitig ein und wird auch nach Aufforderung unter
Fristsetzung keine Zahlung geleistet, ist STO berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten. In diesem Fall erhebt STO die aus Ziffer 5 ersichtlichen
Rücktrittsgebühren (Stornogebühren).
3. Leistungen Welche Leistungen vertraglich
vereinbart sind, ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen der
Internet-Veröffentlichungen unter www.vereinsreisen.com sowie in Reisebroschüren
und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die in den
Internet-Veröffentlichungen und Reisebroschüren enthaltenen Angaben sind für STO
bindend. STO behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten,
erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung
der Reiseangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung
selbstverständlich informiert wird. Angaben zu Dienstleistungen /
Versorgungseinrichtungen / touristischen, sportlichen oder kulturellen
Möglichkeiten außerhalb des Leistungsobjektes sind nicht Bestandteil des
Vertrages.
Die Unterbringung erfolgt - soweit nicht anders veröffentlicht - in
Doppelzimmern. Einzelzimmer sind überall nur im beschränktem Umfang vorhanden.
Kann ein gebuchtes Einzelzimmer nicht gebucht werden, wird der Zuschlag anteilig
zurückgezahlt. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht. Dies gilt auch für
Sonderwünsche. 1/2 Doppelzimmer: Wenn der Zimmerpartner innerhalb der
Reisegruppe nicht gestellt werden kann, ist bei Einzelzimmerzuteilung der
Zuschlag hierfür nachzuentrichten.
Für Angaben in Prospekten von Hotels, Ferienorten, Schiffsprospekten usw.
kann der Reiseveranstalter keine Haftung übernehmen, auch wenn sie von ihm
ausgegeben oder den Reiseunterlagen beigelegt worden sind, da er auf deren
Entstehung keinen Einfluss nehmen kann und deren Überprüfung auf die Richtigkeit
nicht erfolgt.
4. Leistungs- und Preisänderungen Änderungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten
Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von
STO nicht wieder Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind möglich, soweit die
Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der
gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche
bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
STO setzt den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in
Kenntnis. Gegebenenfalls wird dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen
kostenlosen Rücktritt angeboten. STO behält sich vor, die ausgeschriebenen und
mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten
oder der Abgaben für bestimmte Leistungen oder einer Änderung der für die
betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich
deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern
zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate
liegen. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer
Änderung einer wesentlichen Reiseleistung setzt STO den Reisenden unverzüglich,
spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis. Preiserhöhungen
nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 %
oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der
Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die
Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn STO in der
Lage ist, eine solche Reise, ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot
anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung
seitens STO über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung diesem
gegenüber geltend zu machen.
5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen Der Kunde kann jederzeit vor
Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der
schriftlichen Rücktrittserklärung bei STO. Erfolgt die Stornierung nach bereits
erfolgter Anzahlung ist keine Stornogebühr, sondern lediglich eine
Bearbeitungsgebühr von 50 Euro pro Buchung fällig. Der Reiseteilnehmer ist
verpflichtet, bereits ausgehändigte Reiseunterlagen zurückzureichen. Tritt der
Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann STO -
insoweit nicht für einzelne Reiseziele abweichend in der Buchungsbestätigung
vermerkt - als Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine
Aufwendungen folgende pauschalisierten Rücktrittsgebühren bezogen auf den
Gesamtpreis, verlangen:
bis 30 Tage vor Reisebeginn keine vom 29. bis 15. Tag vor Reisebeginn
30% vom 14. bis 08. Tag vor Reisebeginn 50% vom 07. bis 01. Tag vor
Reisebeginn 75% am Reisetag 100%
6. Umbuchung / Änderung 6.1. Bis zum
Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die
Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. STO kann dem Eintritt des
Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht
genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche
Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haftet er
und der Reisende gegenüber STO als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die
durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
6.2. Im Fall eines Rücktrittes des Reisenden kann STO vom Kunden die
tatsächlichen Mehrkosten verlangen.
6.3. Änderungswünsche vom Kunden zu den auf der Reiseanmeldung gemachten
Angaben bezüglich der Reiseleistungen, der Zusatzleistungen oder sonstigen
Leistungen sind bis 30 Tage vor dem jeweiligen Abreisedatum möglich.
Namensänderung sind bis 14 Tage vor dem jeweiligen Abreisedatum möglich. Dem
Kunden wird dringend der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung
empfohlen.
7. Kündigung infolge höherer Gewalt a)
Erschwerungen, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch nicht
vorhersehbare Umstände wie Krieg, innere Unruhen, Epidemien, hoheitliche
Anordnungen (Entzug der Landesrechte, Grenzschließungen), Naturkatastrophen,
Havarien, Zerstörung von Unterkünften oder gleichgewichtige Fälle berechtigen
beide Teile zur Kündigung.
b) Im Falle der Kündigung kann der Reiseveranstalter für erbrachte oder noch
zu erbringende Reiseleistungen eine nach § 471 des Bürgerlichen Gesetzbuches zu
bemessende Entschädigung verlangen.
c) Der Reiseveranstalter ist im Kündigungsfalle zur Rückbeförderung
verpflichtet, falls der Vertrag die Beförderung mit umfasst. In jedem Fall hat
er die zur Durchführung der Vertragsaufhebung erforderlichen Maßnahmen zu
ergreifen.
d) Die Mehrkosten der Rückbeförderung, soweit diese im Vertrag mit umfasst
sind, tragen die Parteien je zur Hälfte, die übrigen Mehrkosten hat der Reisende
zu tragen.
8. Mindestteilnehmerzahl STO behält sich
vor, bis zu 2 Wochen vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurückzutreten, wenn eine
ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. STO ist zur
unverzüglichen Information des Reisenden verpflichtet. Die Rücktrittserklärung
muss dem Reisenden unverzüglich übermittelt werden. Der von dem Reisenden
gezahlte Betrag ist unverzüglich zurückzuerstatten.
9. Gewährleistung / Haftung Werden
Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen.
STO kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand
erfordert. STO kann Abhilfe in der Weise verschaffen, dass eine gleichwertige
Ersatzleistung erbracht wird, sofern dies für den Kunden zumutbar ist und der
Reisemangel nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurde beziehungsweise die
Abhilfe keine unzulässige Vertragsänderung darstellt. Im Falle des Auftretens
von Leistungsstörungen ist der Kunde verpflichtet, den Mangel zunächst
unverzüglich und nachweislich gegenüber dem Leistungsträger oder Vertretern von
STO im Zielgebiet zu rügen, um Gelegenheit zur sofortigen Abhilfe zu geben.
Schafft der Leistungsträger nicht sofort Abhilfe, hat der Kunde den Mangel
unverzüglich bei STO anzuzeigen. Gleiches gilt, wenn dem Kunden die Rüge des
Mangels beim Leistungsträger nicht möglich oder zumutbar ist. Unterlässt der
Kunde die Rüge des Mangels, ist er mit Minderungs- und vertraglichen
Schadensersatzansprüchen deswegen ausgeschlossen. Eine Kündigung des
Reisevertrages durch den Kunden wegen eines Reisemangels, der die Reise
erheblich beeinträchtigt, ist nur dann zulässig, wenn STO keine zumutbare
Abhilfe leistet, nach dem der Kunde STO hierfür eine angemessene Frist gesetzt
hat. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe für STO unmöglich ist,
von STO verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes
Interesse des Kunden gerechtfertigt ist. Die Kündigungserklärung muss in jedem
Fall direkt gegenüber STO schriftlich abgegeben werden.
10. Beschränkung der Haftung a.) Die
vertragliche Haftung von STO für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf
den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder
vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit STO für einen
dem Kunden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines
Leistungsträgers verantwortlich ist. STO empfiehlt in diesem Zusammenhang den
Abschluss einer Reiseunfall- und Gepäckversicherung.
b.) Für alle Schadenersatzansprüche gegen den Reiseveranstalter aus
unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen,
haftet dieser bei Sachschäden bis € 4.000.-. Übersteigt diese Summe den
dreifachen Reisepreis, ist die Haftung auf die Höhe des dreifachen Reisepreises
beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und
Reise.
c.) Vermittelt STO lediglich einzelne fremde Leistungen (z.B.
Hotelaufenthalte für Selbstfahrer, Linienbeförderung, Busreisen, fremde
Ausflüge, Safaris, Mietwagen etc.) so haftet STO nur für die ordnungsgemäße
Vermittlung der Leistung und nicht für die Leistungserbringung selbst. Für
Fremdleistungen und Schäden bei oder aus ausdrücklich als Fremdleistungen in den
Reiseprospekten bzw. -Angeboten von STO und den darauf bezugnehmenden
Reisebestätigungen ausgewiesenen Leistungen (wie Eintrittskarten, Sport- und
Freizeiteinrichtungen etc.) übernimmt STO somit keinerlei Haftung.
d.) Sportveranstaltungen (z.B. Formel 1 Grand Prix's, DFB-Pokalfinale),
Ausflüge, Safaris, Führungen und sonstige Sonderveranstaltungen sind fremde
Leistungen fremder Leistungsträger und fremder Veranstalter.
e.) Stellt STO Reiseleistungen von verschiedenen Leistungsträgern zusammen,
bleibt deren Haftung unberührt. Änderungen des Reiseablaufs vor Reisebeginn und
während der Reise behalten wir uns aus organisatorischen Gründen vor. Eine
Haftung für nicht zustande gekommene Leistungen (z.B. Rennabbruch,
Verkehrschaos) wird von STO nicht übernommen. Ein Recht auf anteilige Erstattung
der Reisekosten (z.B. Eintrittstickets etc.) hat der Reiseteilnehmer nicht.
11. Anmeldung von Ansprüchen Will der Kunde
STO auf Minderung, Schadensersatz, Aufwendungsersatz oder Rückzahlung des
Reisepreises nach Kündigung des Reisevertrages oder nach Abbruch der Reise aus
anderen Gründen in Anspruch nehmen, so hat er diese Ansprüche innerhalb eines
Monates nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber STO
anzumelden. Leistungsträger, Reiseleitungen oder andere Vertretungen sind nicht
zur Entgegennahme von Anspruchsanmeldungen bevollmächtigt. Die Frist ist nur
gewährt, wenn die Erklärung des Kunden vor ihrem Ablauf zugegangen ist, es sei
denn, der Kunde ist ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert
worden. Die vorstehenden Ansprüche können vom Kunden außer in eigenem Namen auch
für Mitreisende Familienangehörige, beziehungsweise im Namen von
Reiseteilnehmern, die der Kunde bei der Reiseanmeldung vertreten hat, angemeldet
werden. Die Anmeldung von Ansprüchen nicht zu diesem Personenkreis zählender
Dritter ist unwirksam, ohne dass es einer sofortigen Zurückweisung von STO
bedarf, wenn nicht innerhalb der Anmeldefrist eine Vollmachtsurkunde vorgelegt
wird.
12. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften STO steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem
die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und
Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuellen Änderungen vor Reiseantritt zu
unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat
Auskunft. STO haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang
notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende
STO mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass STO die Verzögerung zu
vertreten hat. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung
der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile,
insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser
Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine
schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation seitens STO bedingt sind.
13. Ticketversand Der Versand von
Eintrittskarten, Tickets und anderen Artikeln erfolgt auf Risiko des Kunden
(Bestellers). Dies gilt auch bei "Frei-Haus"-Lieferungen. Die Auswahl des
Transportunternehmens erfolgt durch STO oder den Veranstalter.
14. Ticketpreise Wir weisen ausdrücklich
darauf hin, dass wir z.T. Eintrittskarten nicht direkt vom Veranstalter beziehen
und daher in den Preisen neben einer Vermittlungsgebühr auch Gebühren für
Zwischenhändler enthalten sind. Insbesondere bei Formel 1 Tickets und bei
ausverkauften, sehr begehrten Veranstaltungen können die Verkaufspreise der
Karten von den darauf aufgedruckten Preisen mitunter erheblich abweichen.
15. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die
Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
16. Gerichtsstand Der Reisende kann STO nur
an dessen Sitz verklagen. Für Klagen von STO gegen den Reisenden ist der
Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen
Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz
oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt
ist. In diesen Fällen ist der Sitz von STO maßgebend.
SAGEHORN TOURISTIK & ORGANISATION Sedanstr. 60, 28201 Bremen
Busunternehmen/Reisebüros: Allgemeine
Buchungsbedingungen Paketreisen
Sagehorn Touristik & Organisation (STO)
1. Angebot, Auftrag, Bestätigung STO
bietet Ihnen Paket-Reisedienstleistungen in eigener Verantwortung an. Ihr
Auftrag kann schriftlich, mündlich, per Fax und auch fernmündlich erteilt
werden. Sie haben ein Rücktrittsrecht falls STO bei Angeboten ohne Sonderwünsche
nicht innerhalb von 14 Tagen, bei allen sonstigen Angeboten nicht innerhalb von
30 Tagen die Auftragsannahme schriftlich, mündlich, per Fax oder fernmündlich
bestätigt. Der Rücktritt muß schriftlich erklärt werden. Er wird mit Eingang bei
STO wirksam. Ziffer 6 dieser Vertragsbedingungen findet auf vorstehenden
Rücktritt keine Anwendung.
2. Zahlung Mit Auftragserteilung ist
bis zu einem Auftragswert von € 5.000.- eine Anzahlung von €
150.-, bei höherem Auftragswert eine solche von € 250.- fällig. Bei
Buchungen von mehreren Paket-Angeboten kann eine Sonderregelung vereinbart
werden. Bei Nichtannahme des Vertrages durch STO wird der Vorschuß
zurückvergütet. Bei der Bestätigung durch STO wird der Paketpreis nach Maßgabe
der unten stehenden Ziffer 11 mitgeteilt. Die Restzahlung muß spätestens 4
Wochen vor Reisebeginn bei STO eingegangen sein. Bei Nichteinhaltung des
Zahlungszieles steht es STO frei, vorab die Reiseunterlagen gegen
Nachnahme zu versenden oder den Rücktritt gemäß Ziffer 7 dieser
Vertragsbedingungen zu erklären. Selbstverständlich können Sie Ihren Paketpreis
auch in EURO begleichen. Zahlungen können per Scheck oder auf das folgende Konto
der Sparkasse in Bremen vorgenommen werden: Konto-Nr.: 114 16 88; BLZ: 290 501
01. Bei allen Zahlungen bitte unbedingt das Reiseziel, das Reisedatum und die
Vorgangsnummer angeben.
3. Pflichten STO STO verpflichtet sich, das Reisepaket zu
organisieren und die Rechte und die Interessen des Kunden bei der Durchführung
und der Abwicklung zu wahren. Die Leistungsbeschreibung der Hotels richtet sich
nach den jeweiligen landesüblichen Verhältnissen. STO haftet für die Richtigkeit
eigener Prospekte und veröffentlichter Angebote sowie für eine gewissenhafte
Reisevorbereitung. Für Angaben in Prospekten Dritter, an deren Herstellung STO
nicht beteiligt ist, wird keine Haftung übernommen. 4. Pflichten des
Kunden Mit seiner Buchung tritt der Besteller/Kunde für die
vertraglichen Verpflichtungen aller von ihm angemeldeten Teilnehmer ein und
haftet auch für diese. Der Kunde ist verpflichtet,
seinerseits das Erforderliche zu tun, um die vertragsgemäße Vorbereitung,
Durchführung und Abwicklung des Reisepaketes zu ermöglichen. Verletzt der Kunde
diese Pflichten, ist er STO gegenüber zum Ersatz des daraus entstehenden
Schadens verpflichtet. Ebenso hat er ein Verschulden seines gesetzlichen
Vertreters oder der Person, derer er sich zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten
bedient, in gleichem Umfang zu vertreten wie eigenes Verschulden. Die Anreise zu
den jeweiligen Zielorten erfolgt auf eigenes Risiko des Kunden. Eine Haftung
seitens STO ist ausgeschlossen. Der Abschluß einer Reiseunfall- und einer
Reisegepäckversicherung wird empfohlen.
5. Endgültige Teilnehmermeldung Bei
Reisen in Staaten mit Visumpflicht muß die endgültige Teilnehmermeldung
spätestens 6 Wochen, bei allen anderen Reisen bis spätestens 4 Wochen vor
Reiseantritt bei uns vorliegen. Gleichzeitig benötigen wir bei Gruppen eine
Zimmerliste, aus der die Aufteilung der Doppel-, Einzel- und Mehrbettzimmer
hervorgeht. Soweit aus der Nichtbeachtung der Fristen zusätzliche Kosten
entstehen, trägt diese der Kunde. Für sonstige Nachteile aus der Nichtbeachtung
der Frist ist die Haftung von STO ausgeschlossen.
6. Rücktritt bzw. Kündigung des Kunden Falls nicht anders schriftlich
vereinbart, kann der Kunde bis 6 Wochen vor Reiseantritt kostenfrei das gebuchte
Reisepaket stornieren. Tritt der Kunde später vom Vertrag zurück, gelten die
unten angeführten Stornofristen/-kosten pro Person und STO kann folgende
Pauschalentschädigung verlangen: a.) bis 30 Tage, bei Reisen in Länder
mit Visumpflicht 60 Tage vor Reisebeginn, 30% des Paketpreises. b.) bis
14 Tage vor Anreise: 50% des Paketpreises c.) bis 3 Tage vor Anreise:
80% des Paketpreises d.) ab 3 Tage vor Anreise: voller
Gesamtpaketpreis In jedem Falle hat der Kunde STO seinen Rücktritt
schriftlich mitzuteilen. Maßgeblich ist der schriftliche Eingang der Abmeldung
in unserem Büro.
7. Kündigung des Vertrages durch STO Vor Reisebeginn kann STO von dem Vertrag zurücktreten, wenn
der Kunde sich mit der Zahlung des Paketpreises in Verzug befindet. Ein
Rücktritt von STO ist auch dann möglich, wenn sich der Kunde mit Zahlungen aus
weiteren Verträgen in Verzug befindet. Die Entschädigungsansprüche von STO
richten sich in jedem Fall nach Ziffer 6.
8. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände Wird die Durchführung der Reise infolge bei
Vertragsabschluß nicht vorhersehbarer Umstände wie Krieg, innere Unruhen,
Streik, hoheitliche Anordnungen, Epidemien oder Naturkatastrophen erheblich
beschwert oder beeinträchtigt, so können sowohl STO als auch der Kunde vor
Reisebeginn von dem Vertrag zurücktreten oder nach Reisebeginn den Vertrag
kündigen. In diesem Fall kann STO entsprechend den vorgenannten Bedingungen oder
eine nach Umständen entsprechende Entschädigung für die bereits erbrachten oder
zur Beendigung der Reisedienstleistungen noch zu erbringenden Leistungen
verlangen.
9. Gewährleistungen Im Rahmen der
Schadenminimierungspflicht ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich den
Vertreter von STO und, soweit ein solcher nicht anwesend ist, STO direkt von
etwaigen Beanstandungen in Kenntnis zu setzen. Gleichfalls sind Beanstandungen
beim Leistungsträger (Hotel, Schiff etc.) vorzutragen. Dieser Schritt sowie die
größstmögliche Geringhaltung eines eventuell entstehenden Schadens gelten im
Rahmen Ihrer Mitwirkungspflicht als zumutbar. Die Vertreter oder Leistungsträger
sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen. Sie dürfen
lediglich bestätigen, daß Sie Ihre Beanstandung vorgetragen haben. Voraussetzung
für jegliche Ansprüche STO gegenüber ist außerdem, daß sie innerhalb einer
Frist von einem Monat nach dem vereinbarten Rückkehrdatum Ihre Ansprüche
schriftlich bei STO geltend machen. Schadenersatzansprüche aus
nichtvertraglichen Rechtsgründen sind ausgeschlossen. Die Haftung von STO ist
auf die Höhe des Paketpreises beschränkt. 6 Monate nach dem vereinbarten
Rückkehrdatum verjähren sämtliche Ansprüche, die Ihnen im Zusammenhang mit
der Buchung und Durchführung der Paket-Reisedienstleistungen gegenüber STO
zustehen könnten. Gewährleistungsansprüche bei Naturkatastrophen, Epidemien,
Streiks und Ereignissen ähnlicher Arten sind ausgeschlossen. Entstehende
Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden.
10. Paß-, Devisen-, Zoll- sowie Gesundheitsbestimmungen Für die Einhaltung dieser Bestimmungen, insbesondere bei
Reisen in Staaten mit Visumpflicht, ist der Auftraggeber selbst verantwortlich.
STO ist auf Wunsch und gegen Kostenerstattung dem Auftraggeber bei der Besorgung
der Visa behilflich.
11. Sonstiges Alle Gruppenpreise verstehen sich bei einer Beteiligung
von 30 Personen. Ab
20 Personen gewähren wir einen Freiplatz, ab 40 zahlenden Personen zwei
Freiplätze, soweit keine anders lautende Freiplatzregelung in der Bestätigung
enthalten ist. Mündliche Absprachen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich
bestätigt werden. Auskünfte aller Art erfolgen nach bestem Gewissen, jedoch ohne
Gewähr. Das postalische Risiko liegt beim Kunden. Besondere Reisedokumente, wie
Pässe, Visa und dergl., sollten stets per Einschreiben versandt werden. Durch
unvorhersehbare Ereignisse, zum Beispiel Wechselkursänderungen oder Ölzuschläge
bei Fähren, Mehrwertsteueränderungen usw. erforderlich werdende Preiserhöhungen
muß sich STO vorbehalten. Berichtigungen bei Veröffentlichungs- und
Rechenfehlern bleiben vorbehalten. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des
Paket-reise-Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten
Vertragsbedingungen zur Folge, vielmehr sind unwirksame Einzelbestimmungen durch
vertrags- und gesetzeskonforme Auslegung zu ersetzen.
12. Gerichtsstand Gerichtsstand und Erfüllungsort ist ausschließlich
der Sitz der Firma Sagehorn Touristik & Organisation, Sedanstr. 60, 28201
Bremen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Online-Leistungen auf
Vereinsreisen.com
Vereinsreisen.com stellt Kundenseiten zur
Präsentation für Hotels zur Verfügung. Online-Leistungen werden von Qseven Werbeagentur,
83703 Gmund, Hochgartenweg 3 erstellt und abgerechnet.
Die AGBs gelten für Online-Leistungen, die von Qseven Werbeagentur (Auftragnehmer)
gegenüber Hotels (Auftraggeber) erbracht werden. Die Leistung
besteht darin, für Hotels eine Online-Präsentation zu einzurichten.
Optional können Zugriffsrechte für die Eigenredaktion bestellt werden.
1.) Durch Beauftragung und Freigabe der Online-Präsentation mit den durch
den Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten bzw. der Zuteilung
der Zugriffsrechte für die Eigenredaktion gelten vorliegende AGBs
als anerkannt. Der Hoteleintrag bei vereinsreisen.com beinhaltet die
professionelle Präsentation des Hotels mit Texten, max. 5 Bildern und Verlinkungen auf einer
oder mehreren Unterseiten von Vereinsreisen.com.
2.) Preise: Es gelten die jeweils im Angebot oder in der Preisliste genannten
Netto-Preise.
2.) Der Auftraggeber verpflichtet sich, seine Daten bei
Bedarf regelmäßig zu aktualisieren bzw. aktualisieren zu lassen. Er
verpflichtet sich weiterhin, keine anstößigen oder verhetzenden Inhalte zu
verfassen und die Eigenredaktion mit größter Sorgfalt durchzuführen. Der
Auftragnehmer erhält eine telefonische Einweisung zur Installation und Bedienung
des CMS. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewährleistung für Fehlbedienung und
daraus resultierenden Folgeschäden.
4.) Vereinsreisen.com haftet nicht für unvollständige oder fehlerhafte
Angaben des Auftraggebers, Leistungen, Preise, Verfügbarkeiten oder besonderen
Hinweisen in den Angeboten auf der Website sowie für Folgeschäden oder
entgangene Gewinne. Vereinsreisen.com übernimmt keine Haftung für die
Verfügbarkeit des Internet und für Betriebszeiten. In Zusammenhang mit der
Haftung werden keinerlei Erfolgsgarantien jeglicher Art abgegeben.
Vereinsreisen.com wird vom Auftrageber aus einer Haftung, Mithaftung wegen
Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen schad- und klaglos gehalten.
5.) Änderungen der Hoteleinträge und Support: Für nachträgliche Bearbeitung
oder Austausch von Artikeln (Text, Bildern, Teaser etc.) werden 12
Euro netto pro Sitzung berechnet. Der telefonische Support erfolgt zu den
üblichen Geschäftszeiten über eine derzeit kostenlose Hotline.
6.) Der Auftraggeber versichert, Inhaber der Verwertungsrechte an den
übergebenen oder aus dem Download der Homepage des Hotels erlangten Bildern und
Informationen zu sein und stellt vereinsreisen.com von jeglichen Forderungen
Dritter wegen Verletzung der Rechte frei.
7.) Bei Änderungen in den Besitz-Eigentum-Mieter-Pächterverhältnissen, sowie
Konkurs oder Ausgleichsverfahren sind diese vereinsreisen.com umgehend
mitzuteilen.
8.) Dauer des Vertrages: Der Vertrag wird, falls nicht anders vereinbart, ab
dem Zeitpunkt des Abschlusses für einen Zeitraum von 12 Monaten (erste Laufzeit)
abgeschlossen. Nach Ablauf dieser Vertragsdauer verlängert er sich automatisch
um jeweils weitere 12 Monate, sofern er nicht mindestens 3 Monate vor Ablauf
seiner Laufzeit von einem der Vertragspartner schriftlich (auch E-Mail) gekündigt
wird.
9.) Rechnungsstellung, Fälligkeit, Zahlung, Verzug: Die
Rechnungstellung erfolgt durch Qseven Werbeagentur, 83703 Gmund, Hochgartenweg 3.
Soweit nicht anders vereinbart, sind die einmaligen und mtl. Entgelte für Einträge
bei Qseven Werbeagenturfür 12 Monate im voraus zu bezahlen. Die Rechnungsbeträge
sind nach Rechnungseingang innerhalb von 10 Tagen per Überweisung
zu begleichen. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so ist Qseven
Werbeagentur berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 % zu berechnen.
10.) Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen: Die Unwirksamkeit einzelner
Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
11.) Gerichtsstand ist Sitz des Auftragnehmers.
|