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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Kunden: Reisebedingungen des Reiseveranstalters

Busunternehmen/Reisebüros: Allgemeine Buchungsbedingungen Paketreisen

Hotels und and. touristische Einrichtungen: Geschäftsbedingungen für Online-Leistungen

Kunden: Reisebedingungen des Reiseveranstalters

SAGEHORN TOURISTIK & ORGANISATION (STO)

1. Abschluss des Reisevertrages
Mit der Anmeldung bietet der Kunde/Anmelder dem Reiseveranstalter STO den Abschluss eines Reisevertrages an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder durch Bildschirmsysteme vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen, einsteht. Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der schriftlichen Buchungsbestätigung beim Reiseteilnehmer zustande. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von STO vor, an das STO für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist STO die Annahme durch Rücksendung der gegengezeichneten Bestätigung erklärt.
Bucht der Kunde bei STO nicht die Gesamtheit der Reiseleistungen in einem Paket, sondern nur einzelne Leistungen (Hotelübernachtungen, Bustransfers, Flug, Eintrittskarten, Fährverbindungen etc.), treten wir nicht als Veranstalter, sondern lediglich als Vermittler der gebuchten Leistung auf.

2. Bezahlung
Mit Vertragsabschluss und nach Erhalt der Buchungsbestätigung hat der Kunde eine Anzahlung von 10% des Reisepreises  zu leisten.  Erst nach Eingang dieses Betrages ist die Reservierung für uns verbindlich. Die Restzahlung ist dann 30 Tage vor Reiseantritt fällig. Bei Reiseanmeldung innerhalb 4 Wochen vor Reiseantritt ist der gesamte Reisepreis sofort fällig.  Die Beträge für Anzahlung und Restzahlung ergeben sich aus der Buchungsbestätigung. Bei nicht fristgerechtem Eingang der Zahlung behält sich  STO das Recht auf eine fristlose Kündigung des Vertrages mit all seinen Leistungen vor.
Die Reiseunterlagen erhält der Kunde nach Eingang des vollen Reisepreises und nach Vorlage aller von unseren Leistungsträgern zugesandten Vouchern (Hotel, Fähren, Reiseleitungen etc.) zugesandt. Das postalische Risiko trägt der Kunde.
Zur Absicherung der Kundengelder hat der Reiseveranstalter Sagehorn Touristik & Organisation das Insolvenzrisiko unter Vorraussetzung des § 651 k I - III BGB beim TourVERS Touristik-Versicherungs-Service, Veranstalter-Nr. 1130286320, abgesichert. Der Sicherungsschein wird dem Kunden bei Vertragsabschluss separat ausgehändigt oder befindet sich hinten auf der Bestätigung. Nach vollständiger Zahlung des Reisepreises erhält der Kunde die Reiseunterlagen und hat das Recht, diese zu nutzen. Gehen der Anzahlungsbetrag oder die Restzahlung nicht rechtzeitig ein und wird auch nach Aufforderung unter Fristsetzung keine Zahlung geleistet, ist STO berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall erhebt STO die aus Ziffer 5 ersichtlichen Rücktrittsgebühren (Stornogebühren).

3. Leistungen
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen der Buchungsbestätigung. STO behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Reiseangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird. Angaben zu Dienstleistungen / Versorgungseinrichtungen / touristischen, sportlichen oder kulturellen Möglichkeiten außerhalb des Leistungsobjektes sind nicht Bestandteil des Vertrages.

Die Unterbringung erfolgt - soweit nicht anders veröffentlicht - in Doppelzimmern. Einzelzimmer sind überall nur im beschränktem Umfang vorhanden. Kann ein gebuchtes Einzelzimmer nicht gebucht werden, wird der Zuschlag anteilig zurückgezahlt. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht. Dies gilt auch für Sonderwünsche. 1/2 Doppelzimmer: Wenn der Zimmerpartner innerhalb der Reisegruppe nicht gestellt werden kann, ist bei Einzelzimmerzuteilung der Zuschlag hierfür nachzuentrichten.

Für Angaben in Prospekten von Hotels, Ferienorten, Schiffsprospekten usw. kann der Reiseveranstalter keine Haftung übernehmen, auch wenn sie von ihm ausgegeben oder den Reiseunterlagen beigelegt worden sind, da er auf deren Entstehung keinen Einfluss nehmen kann und deren Überprüfung auf die Richtigkeit nicht erfolgt.

4. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von STO nicht wieder Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind möglich, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. STO setzt den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis. Gegebenenfalls wird dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt angeboten. STO behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung setzt STO den Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 % oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn STO in der Lage ist, eine solche Reise, ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung seitens STO über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen.

5. Rücktritt durch den Kunden
Bei einer Verminderung der gebuchten Teilnehmerzahl oder einer Stornierung der gesamten Reisegruppe kann STO eine Entschädigung verlangen, die in % des Reisepreises wie folgt als Rücktrittsgebühr (Stornokosten) berechnet wird:

bis 42 Tage vor Anreise(vA): 10% des kalkulierten Umsatzes (dkU)
41-30 Tage vA: 20% des dkU
29-21 Tage vA: 30% dkU
20-14 Tage vA: 50% dkU
13-7 Tage vA: 70% dkU
06 - 03 Tage vA: 90% dkU
02 Tage bis Anreise: 100% Stornogebühr.

Sonderregelungen für einzelne Reisepakete sind möglich und sind dann Bestandteil der jeweiligen Buchungsbestätigung, die mit der Unterschrift des Kunden/Anmelders für diese Reise als akzeptiert gelten.
Wir empfehlen den Abschluss einer Gruppen-Reiserücktrittskostenversicherung, die Sie bei vielen Versicherern günstig abschließen können (oder auch online auf dem Portal www.vereinsreisen.com bei der Hanse-Merkur Versicherung).


6. Umbuchung / Änderung
6.1. Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. STO kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haftet er und der Reisende gegenüber STO als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
6.2. Im Fall eines Rücktrittes des Reisenden kann STO vom Kunden die tatsächlichen Mehrkosten verlangen.
6.3. Änderungswünsche vom Kunden zu den auf der Reiseanmeldung gemachten Angaben bezüglich der Reiseleistungen, der Zusatzleistungen oder sonstigen Leistungen sind bis 30 Tage vor dem jeweiligen Abreisedatum möglich. Namensänderung sind bis 14 Tage vor dem jeweiligen Abreisedatum möglich.

7. Kündigung infolge höherer Gewalt
a) Erschwerungen, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch nicht vorhersehbare Umstände wie Krieg, innere Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen (Entzug der Landesrechte, Grenzschließungen), Naturkatastrophen, Havarien, Zerstörung von Unterkünften oder gleichgewichtige Fälle berechtigen beide Teile zur Kündigung.
b) Im Falle der Kündigung kann der Reiseveranstalter für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine nach § 471 des Bürgerlichen Gesetzbuches zu bemessende Entschädigung verlangen.
c) Der Reiseveranstalter ist im Kündigungsfalle zur Rückbeförderung verpflichtet, falls der Vertrag die Beförderung mit umfasst. In jedem Fall hat er die zur Durchführung der Vertragsaufhebung erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.
d) Die Mehrkosten der Rückbeförderung, soweit diese im Vertrag mit umfasst sind, tragen die Parteien je zur Hälfte, die übrigen Mehrkosten hat der Reisende zu tragen.

8. Mindestteilnehmerzahl
STO behält sich vor, bis zu 2 Wochen vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurückzutreten, wenn eine ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. STO ist zur unverzüglichen Information des Reisenden verpflichtet. Die Rücktrittserklärung muss dem Reisenden unverzüglich übermittelt werden. Der von dem Reisenden gezahlte Betrag ist unverzüglich zurückzuerstatten.

9. Gewährleistung / Haftung
Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. STO kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. STO kann Abhilfe in der Weise verschaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird, sofern dies für den Kunden zumutbar ist und der Reisemangel nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurde beziehungsweise die Abhilfe keine unzulässige Vertragsänderung darstellt. Im Falle des Auftretens von Leistungsstörungen ist der Kunde verpflichtet, den Mangel zunächst unverzüglich und nachweislich gegenüber dem Leistungsträger oder Vertretern von STO im Zielgebiet zu rügen, um Gelegenheit zur sofortigen Abhilfe zu geben. Schafft der Leistungsträger nicht sofort Abhilfe, hat der Kunde den Mangel unverzüglich bei STO anzuzeigen. Gleiches gilt, wenn dem Kunden die Rüge des Mangels beim Leistungsträger nicht möglich oder zumutbar ist. Unterlässt der Kunde die Rüge des Mangels, ist er mit Minderungs- und vertraglichen Schadensersatzansprüchen deswegen ausgeschlossen. Eine Kündigung des Reisevertrages durch den Kunden wegen eines Reisemangels, der die Reise erheblich beeinträchtigt, ist nur dann zulässig, wenn STO keine zumutbare Abhilfe leistet, nach dem der Kunde STO hierfür eine angemessene Frist gesetzt hat. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe für STO unmöglich ist, von STO verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist. Die Kündigungserklärung muss in jedem Fall direkt gegenüber STO schriftlich abgegeben werden.

10. Beschränkung der Haftung
a.) Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für eine gewissenhafte Vorbereitung und Durchführung der Reise entsprechend der Buchungsbestätigung und gemäß der Ortsüblichkeit des Ziellandes oder –ortes. Die Haftung für Reisemängel bestimmt sich dabei nach den gesetzlichen Vorschriften.
b.) Wir haften nicht für Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt. STO empfiehlt in diesem Zusammenhang den Abschluss einer Reiseunfall- und Gepäckversicherung.
c.) Vermittelt STO lediglich einzelne fremde Leistungen (z.B. Hotelaufenthalte für Selbstfahrer, Linienbeförderung, Busreisen, fremde Ausflüge, Safaris, Mietwagen etc.) so haftet STO nur für die ordnungsgemäße Vermittlung der Leistung und nicht für die Leistungserbringung selbst. Für Fremdleistungen und Schäden bei oder aus ausdrücklich als Fremdleistungen in den Reiseprospekten bzw. -Angeboten von STO und den darauf bezugnehmenden Reisebestätigungen ausgewiesenen Leistungen (wie Eintrittskarten, Sport- und Freizeiteinrichtungen etc.) übernimmt STO somit keinerlei Haftung.
d.) Haftungseinschränkende oder haftungsausschließende gesetzliche Vorschriften, auch solche, die auf internationalen Übereinkommen beruhen und auf die sich ein von uns eingesetzter Leistungsträger berufen kann, gelten auch zu unseren Gunsten im Verhältnis zum Kunden.
e.) Wir haften nicht für Fehler oder Angaben von Fremdanbietern, auf deren Handlung und Unterlassen wir keinen  Einfluss haben und deren Angaben nicht auf Richtigkeit überprüft werden können.
f.) Sportveranstaltungen (z.B. Formel 1 Grand Prix's, DFB-Pokalfinale), Ausflüge, Safaris, Führungen und sonstige Sonderveranstaltungen sind fremde Leistungen fremder Leistungsträger und fremder Veranstalter.
g.) Stellt STO Reiseleistungen von verschiedenen Leistungsträgern zusammen, bleibt deren Haftung unberührt. Änderungen des Reiseablaufs vor Reisebeginn und während der Reise behalten wir uns aus organisatorischen Gründen vor. Eine Haftung für nicht zustande gekommene Leistungen (z.B. Rennabbruch, Verkehrschaos) wird von STO nicht übernommen. Ein Recht auf anteilige Erstattung der Reisekosten (z.B. Eintrittstickets etc.) hat der Reiseteilnehmer nicht.

11. Anmeldung von Ansprüchen
Will der Kunde STO auf Minderung, Schadensersatz, Aufwendungsersatz oder Rückzahlung des Reisepreises nach Kündigung des Reisevertrages oder nach Abbruch der Reise aus anderen Gründen in Anspruch nehmen, so hat er diese Ansprüche innerhalb eines Monates nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber STO anzumelden. Leistungsträger, Reiseleitungen oder andere Vertretungen sind nicht zur Entgegennahme von Anspruchsanmeldungen bevollmächtigt. Die Frist ist nur gewährt, wenn die Erklärung des Kunden vor ihrem Ablauf zugegangen ist, es sei denn, der Kunde ist ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden. Die vorstehenden Ansprüche können vom Kunden außer in eigenem Namen auch für Mitreisende Familienangehörige, beziehungsweise im Namen von Reiseteilnehmern, die der Kunde bei der Reiseanmeldung vertreten hat, angemeldet werden. Die Anmeldung von Ansprüchen nicht zu diesem Personenkreis zählender Dritter ist unwirksam, ohne dass es einer sofortigen Zurückweisung von STO bedarf, wenn nicht innerhalb der Anmeldefrist eine Vollmachtsurkunde vorgelegt wird.

12. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
STO steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuellen Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. STO haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende STO mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass STO die Verzögerung zu vertreten hat. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation seitens STO bedingt sind.

13. Ticketversand
Der Versand von Eintrittskarten, Tickets und anderen Artikeln erfolgt auf Risiko des Kunden (Bestellers). Dies gilt auch bei "Frei-Haus"-Lieferungen. Die Auswahl des Transportunternehmens erfolgt durch STO oder den Veranstalter.

14. Ticketpreise
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir z.T. Eintrittskarten nicht direkt vom Veranstalter beziehen und daher in den Preisen neben einer Vermittlungsgebühr auch Gebühren für Zwischenhändler enthalten sind. Insbesondere bei Formel 1 Tickets und bei ausverkauften, sehr begehrten Veranstaltungen können die Verkaufspreise der Karten von den darauf aufgedruckten Preisen mitunter erheblich abweichen.

15. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

16. Gerichtsstand
Der Reisende kann STO nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen von STO gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von STO maßgebend.

SAGEHORN TOURISTIK & ORGANISATION
Sedanstr. 60, 28201 Bremen

Busunternehmen/Reisebüros:
Allgemeine Buchungsbedingungen Paketreisen

Sagehorn Touristik & Organisation (STO)

1. Angebot, Auftrag, Bestätigung
STO bietet Ihnen Paket-Reisedienstleistungen in eigener Verantwortung an. Ihr Auftrag kann schriftlich, mündlich, per Fax und auch fernmündlich erteilt werden. Sie haben ein Rücktrittsrecht falls STO bei Angeboten ohne Sonderwünsche nicht innerhalb von 14 Tagen, bei allen sonstigen Angeboten nicht innerhalb von 30 Tagen die Auftragsannahme schriftlich, mündlich, per Fax oder fernmündlich bestätigt. Der Rücktritt muß schriftlich erklärt werden. Er wird mit Eingang bei STO wirksam. Ziffer 6 dieser Vertragsbedingungen findet auf vorstehenden Rücktritt keine Anwendung.

2. Zahlung
Mit Auftragserteilung ist bis zu einem Auftragswert von €  5.000.- eine Anzahlung von  €  150.-, bei höherem Auftragswert eine solche von €  250.- fällig. Bei Buchungen von mehreren Paket-Angeboten kann eine Sonderregelung vereinbart werden. Bei Nichtannahme des Vertrages durch STO wird der Vorschuß zurückvergütet. Bei der Bestätigung durch STO wird der Paketpreis nach Maßgabe der unten stehenden Ziffer 11 mitgeteilt. Die Restzahlung muß spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn bei STO eingegangen sein. Bei Nichteinhaltung des Zahlungszieles steht es STO frei, vorab die Reiseunterlagen  gegen Nachnahme zu versenden oder den Rücktritt gemäß Ziffer 7 dieser Vertragsbedingungen zu erklären. Selbstverständlich können Sie Ihren Paketpreis auch in EURO begleichen. Zahlungen können per Scheck oder auf das folgende Konto der Sparkasse in Bremen vorgenommen werden: Konto-Nr.: 114 16 88; BLZ: 290 501 01. Bei allen Zahlungen bitte unbedingt das Reiseziel, das Reisedatum und die Vorgangsnummer angeben.

3. Pflichten STO
STO verpflichtet sich, das Reisepaket zu organisieren und die Rechte und die Interessen des Kunden bei der Durchführung und der Abwicklung zu wahren. Die Leistungsbeschreibung der Hotels richtet sich nach den jeweiligen landesüblichen Verhältnissen. STO haftet für die Richtigkeit eigener Prospekte und veröffentlichter Angebote sowie für eine gewissenhafte Reisevorbereitung. Für Angaben in Prospekten Dritter, an deren Herstellung STO nicht beteiligt ist, wird keine Haftung übernommen.
4. Pflichten des Kunden
Mit seiner Buchung tritt der Besteller/Kunde  für die vertraglichen Verpflichtungen aller von ihm angemeldeten Teilnehmer ein und haftet auch für diese.
Der Kunde ist verpflichtet, seinerseits das Erforderliche zu tun, um die vertragsgemäße Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung des Reisepaketes zu ermöglichen. Verletzt der Kunde diese Pflichten,  ist er STO gegenüber zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Ebenso hat er ein Verschulden seines gesetzlichen Vertreters oder der Person, derer er sich zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten bedient, in gleichem Umfang zu vertreten wie eigenes Verschulden. Die Anreise zu den jeweiligen Zielorten erfolgt auf eigenes Risiko des Kunden. Eine Haftung seitens STO ist ausgeschlossen. Der Abschluß einer Reiseunfall- und einer Reisegepäckversicherung wird empfohlen.

5. Endgültige Teilnehmermeldung
Bei Reisen in Staaten mit Visumpflicht muß die endgültige Teilnehmermeldung spätestens 6 Wochen, bei allen anderen Reisen bis spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt bei uns vorliegen. Gleichzeitig benötigen wir bei Gruppen eine Zimmerliste, aus der die Aufteilung der Doppel-, Einzel- und Mehrbettzimmer hervorgeht. Soweit aus der Nichtbeachtung der Fristen zusätzliche Kosten entstehen, trägt diese der Kunde. Für sonstige Nachteile aus der Nichtbeachtung der Frist ist die Haftung von STO ausgeschlossen.

6. Rücktritt bzw. Kündigung des Kunden
Falls nicht anders schriftlich vereinbart, kann der Kunde bis 6 Wochen vor Reiseantritt kostenfrei das gebuchte Reisepaket stornieren. Tritt der Kunde später vom Vertrag zurück, gelten die unten angeführten Stornofristen/-kosten pro Person und STO kann folgende Pauschalentschädigung verlangen:
a.) bis 30 Tage, bei Reisen in Länder mit Visumpflicht 60 Tage vor Reisebeginn, 30% des Paketpreises.
b.) bis 14 Tage vor Anreise: 50% des Paketpreises
c.) bis 3 Tage vor Anreise: 80% des Paketpreises
d.) ab 3 Tage vor Anreise: voller Gesamtpaketpreis
In jedem Falle hat der Kunde STO seinen Rücktritt schriftlich mitzuteilen. Maßgeblich ist der schriftliche Eingang der Abmeldung in unserem Büro.

7. Kündigung des Vertrages durch STO
Vor Reisebeginn kann STO von dem Vertrag zurücktreten, wenn der Kunde sich mit der Zahlung des Paketpreises in Verzug befindet. Ein Rücktritt von STO ist auch dann möglich, wenn sich der Kunde mit Zahlungen aus weiteren Verträgen in Verzug befindet. Die Entschädigungsansprüche von STO richten sich in jedem Fall nach Ziffer 6.

8. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Durchführung der Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbarer Umstände wie Krieg, innere Unruhen, Streik, hoheitliche Anordnungen, Epidemien oder Naturkatastrophen erheblich beschwert oder beeinträchtigt, so können sowohl STO als auch der Kunde vor Reisebeginn von dem Vertrag zurücktreten oder nach Reisebeginn den Vertrag kündigen. In diesem Fall kann STO entsprechend den vorgenannten Bedingungen oder eine nach Umständen entsprechende Entschädigung für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reisedienstleistungen  noch zu erbringenden Leistungen verlangen.

9. Gewährleistungen
Im Rahmen der Schadenminimierungspflicht ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich den Vertreter von STO und, soweit ein solcher nicht anwesend ist, STO direkt von etwaigen Beanstandungen in Kenntnis zu setzen. Gleichfalls sind Beanstandungen beim Leistungsträger (Hotel, Schiff etc.) vorzutragen. Dieser Schritt sowie die größstmögliche Geringhaltung eines eventuell entstehenden Schadens gelten im Rahmen Ihrer Mitwirkungspflicht als zumutbar. Die Vertreter oder Leistungsträger sind nicht berechtigt,  irgendwelche Ansprüche anzuerkennen. Sie dürfen lediglich bestätigen, daß Sie Ihre Beanstandung vorgetragen haben. Voraussetzung für jegliche Ansprüche  STO gegenüber ist außerdem, daß sie innerhalb einer Frist von einem Monat nach dem vereinbarten Rückkehrdatum Ihre Ansprüche schriftlich bei STO geltend machen. Schadenersatzansprüche aus nichtvertraglichen Rechtsgründen sind ausgeschlossen. Die Haftung von STO ist auf die Höhe des Paketpreises beschränkt. 6 Monate nach dem vereinbarten Rückkehrdatum verjähren sämtliche Ansprüche, die Ihnen im Zusammenhang  mit der Buchung und Durchführung der Paket-Reisedienstleistungen gegenüber STO zustehen könnten. Gewährleistungsansprüche bei Naturkatastrophen, Epidemien, Streiks und Ereignissen ähnlicher Arten sind ausgeschlossen. Entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden.

10. Paß-, Devisen-, Zoll- sowie Gesundheitsbestimmungen
Für die Einhaltung dieser Bestimmungen, insbesondere bei Reisen in Staaten mit Visumpflicht, ist der Auftraggeber selbst verantwortlich. STO ist auf Wunsch und gegen Kostenerstattung dem Auftraggeber bei der Besorgung der Visa behilflich.

11. Sonstiges
Alle Gruppenpreise verstehen sich bei einer Beteiligung von 30 Personen.
Ab 20 Personen gewähren wir einen Freiplatz, ab 40 zahlenden Personen zwei Freiplätze, soweit keine anders lautende Freiplatzregelung in der Bestätigung enthalten ist. Mündliche Absprachen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Auskünfte aller Art erfolgen nach bestem Gewissen, jedoch ohne Gewähr. Das postalische Risiko liegt beim Kunden. Besondere Reisedokumente, wie Pässe, Visa und dergl., sollten stets per Einschreiben versandt werden. Durch unvorhersehbare Ereignisse, zum Beispiel Wechselkursänderungen oder Ölzuschläge bei Fähren, Mehrwertsteueränderungen usw. erforderlich werdende Preiserhöhungen muß sich STO vorbehalten. Berichtigungen bei Veröffentlichungs- und Rechenfehlern bleiben vorbehalten. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Paket-reise-Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Vertragsbedingungen zur Folge, vielmehr sind unwirksame Einzelbestimmungen durch vertrags- und gesetzeskonforme Auslegung zu ersetzen.

12. Gerichtsstand
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist ausschließlich der Sitz der Firma Sagehorn Touristik & Organisation, Sedanstr. 60, 28201 Bremen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Online-Leistungen auf Vereinsreisen.com

Vereinsreisen.com stellt Kundenseiten zur Präsentation für Hotels zur Verfügung. Online-Leistungen werden von Qseven media GmbH  erstellt und abgerechnet.

Die AGBs gelten für Online-Leistungen, die von Qseven Media GmbH  (Auftragnehmer) gegenüber Hotels (Auftraggeber) erbracht werden. Die Leistung besteht darin, für Hotels eine Online-Präsentation (Landingpage) zu einzurichten.

1.) Durch Beauftragung und Freigabe der Online-Präsentation mit den durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten bzw. der Zuteilung der Zugriffsrechte für die Eigenredaktion  gelten vorliegende AGBs als anerkannt. Der Hoteleintrag bei vereinsreisen.com beinhaltet die professionelle Präsentation des Hotels  mit Texten, max. 5 Bildern und Verlinkungen auf einer oder mehreren Unterseiten von Vereinsreisen.com.

2.) Preise: Es gelten die jeweils im Angebot oder in der Preisliste genannten Netto-Preise.

2.) Der Auftraggeber verpflichtet sich, seine Daten bei  Bedarf regelmäßig zu aktualisieren bzw. aktualisieren zu lassen. Er verpflichtet sich weiterhin, keine anstößigen oder verhetzenden Inhalte zu verfassen und die Eigenredaktion mit größter Sorgfalt durchzuführen. Der Auftragnehmer erhält eine telefonische Einweisung zur Installation und Bedienung des CMS. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewährleistung für Fehlbedienung und daraus resultierenden Folgeschäden.

4.) Vereinsreisen.com haftet nicht für unvollständige oder fehlerhafte Angaben des Auftraggebers, Leistungen, Preise, Verfügbarkeiten oder besonderen Hinweisen in den Angeboten auf der Website sowie für Folgeschäden oder entgangene Gewinne. Vereinsreisen.com übernimmt keine Haftung für die Verfügbarkeit des Internet und für Betriebszeiten. In Zusammenhang mit der Haftung werden keinerlei Erfolgsgarantien jeglicher Art abgegeben. Vereinsreisen.com wird vom Auftrageber aus einer Haftung, Mithaftung wegen Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen schad- und klaglos gehalten.

5.) Änderungen der Hoteleinträge und Support: Für nachträgliche Bearbeitung oder  Austausch von Artikeln (Text, Bildern, Teaser etc.) werden 12 Euro netto pro Sitzung berechnet. Der telefonische Support erfolgt zu den üblichen Geschäftszeiten über eine derzeit kostenlose Hotline.

6.) Der Auftraggeber versichert, Inhaber der Verwertungsrechte an den übergebenen oder aus dem Download der Homepage des Hotels erlangten Bildern und Informationen zu sein und stellt vereinsreisen.com von jeglichen Forderungen Dritter wegen Verletzung der Rechte frei.

7.) Bei Änderungen in den Besitz-Eigentum-Mieter-Pächterverhältnissen, sowie Konkurs oder Ausgleichsverfahren sind diese vereinsreisen.com umgehend mitzuteilen.

8.) Dauer des Vertrages: Der Vertrag wird, falls nicht anders vereinbart, ab dem Zeitpunkt des Abschlusses für einen Zeitraum von 12 Monaten (erste Laufzeit) abgeschlossen. Nach Ablauf dieser Vertragsdauer verlängert er sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern er nicht mindestens 3 Monate vor Ablauf seiner Laufzeit von einem der Vertragspartner schriftlich (auch E-Mail) gekündigt wird.

9.) Rechnungsstellung, Fälligkeit, Zahlung, Verzug: Die Rechnungstellung erfolgt durch Qseven media GmbH, Georg-Hirth-Str. 4, 83700 Rottach-Egern. Soweit nicht anders vereinbart, sind die einmaligen und mtl. Entgelte für Einträge bei Qseven media GmbH für 12 Monate im voraus zu bezahlen. Die Rechnungsbeträge sind nach Rechnungseingang innerhalb von 10 Tagen per Überweisung zu begleichen. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so ist Qseven media GmbH berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen.

10.) Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen: Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

11.) Gerichtsstand ist Sitz des Auftragnehmers.

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