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Allgemeine Reiseinformationen
Zum Thema Reise gibt hier vereinsreisen.com wertvollle Tipps, Anregungen und
Links für Ihre Reiseplanung. http://www.auswärtiges-amt.de/ http://www.wetter.com/ http://www.wetter.de/ Der Bundesverband Deutscher Vereine & Verbände
(www.bdvv.de)informiert:
Reise-Haftungsrisiken für Vereine & VerbändeSie organisieren jährlich Ausflüge, Betriebsfeste und
Reisen mit Ihrer Gruppe, mit Ihrem Verein oder auch mit Ihren Freunden..... Das
sollte auch so bleiben! Aber... haben Sie wirklich alles bedacht, alle
Risiken erfasst und sind Sie auch persönlich abgesichert? Jede Reise beruht auf
vielen rechtlichen Grundlagen. Wenn Sie diese unbeachtet lassen oder Sie
vielleicht gar nicht kennen, haften Sie im Streitfall mit Haus und Hof - wollen
Sie das? Wer übernimmt die Verantwortung für Reiseroute, Unterkunft,
Reiseleitung, Formalitäten, etc.? Reisen gehören heute
zum festen Bestandteil des Vereinslebens. Bei der Vorbereitung einer Reise muss
jedoch bereits daran gedacht werden, wie die vielfältigen Gefahren und Risiken
für die Reiseteilnehmer, Organisatoren und Reiseleiter abgesichert werden
können. Zu beachten ist dabei die Gesetzesgebung (§ 651 K BGB), die vorschreibt,
dass die Veranstalter von Reisen ihre Reiseteilnehmer auch gegen Insolvenzen
absichern müssen. Dieses Gesetz gilt nicht nur für kommerziell tätige
Reiseunternehmen bzw. Reisebüros, sondern auch für die Vereine und Verbände. Reiseveranstalter ist nach dem Wortlaut des Gesetzes derjenige, der
mindestens zwei Einzelleistungen der Reise zu einem Gesamtpreis zusammenfasst
(z.B. den Reisebus und die Unterkunft). Unabhängig von der Gesetzesregelung ist
den Personen, die eine Reise organisieren, oft nicht bekannt, dass sie als
Veranstalter sehr strengen gesetzlichen Regelungen unterliegen, die neben der
Absicherung des Insolvenzrisikos (Ausgabe von Sicherungsscheinen) den Abschluss
einer besonderen Haftpflichtversicherung mit hohen Deckungssummen erforderlich
machen. Bei einer Nichtbeachtung dieser Vorschriften können auch Geldstrafen
verhängt werden. Der Vereinsorganisator ist also Reiseveranstalter, wenn er mehrere
Reiseleistungen in einem Angebotspaket gebündelt zu einem Gesamtpreis anbietet
und die Gesamtheit der Reiseleistungen in eigener Verantwortung und für eigene
Rechnung organisiert, anbietet, durchführt und Vertragspartner des Kunden
ist. Die Haftung kann durch entsprechende Hinweise
minimiert werden - ein Haftungsausschluss ist gesetzwidrig und gilt nicht.
Beispiele der Haftungsbegrenzung: "Teilnahme auf eigene Gefahr, der Veranstalter
haftet, soweit gesetzlich zulässig nur bei grober Fahrlässigkeit und
Vorsatz". Gesetze zum Reisevertragsrecht EuGH, Urt. v.
30.04.2002 BGB § 651 a - m Gewerbeordnung §§ 14, 146, 147 UWG § 7, 8 -
unlauterer Wettbewerb GWB - Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen Die jeweiligen Industrie- und Handelskammern geben Informationsbroschüren mit
den Gesetzestexten aus und informieren, wenn Sie die Tätigkeit als
Reiseveranstalter anmelden möchten. Die Lösung der Haftungsprobleme:Vermitteln Sie die Reise und buchen Sie über einen Reiseveranstalter!Reisevermittler ist, wer lediglich Reiseleistungen im fremden Namen und auf
fremde Rechnung vermittelt. Der vermittelte Vertrag kommt nur zwischen dem
Kunden und dem Anbieter der vermittelten Leistung (Flug, Bus, Hotel) zustande.
Die Vertragsabwicklung und die Abwicklung evtl. Leistungsstörungen erfolgen
zwischen den Vertragspartnern. Zwischen Reisevermittler und Kunden kommt ein
Geschäftsbesorgungsvertrag zustande: Der Vermittler schuldet den fachgerechten
Abschluss des vermittelten Vertrages (z. B. Beherbergungsvertrag) und hat
insoweit nur Beratungs- und Informationspflichten.
Die Vermittlertätigkeit sollte aus dem Schriftverkehr hervorgehen. Besonders
auf
- Bewerbung
- Anmeldeformularen
- Auftrag zur Vermittlung
- Rechnungsstellung
- Nennung der Leistungsträger/Reiseveranstalter mit
Firmennamen und Anschrift
- Buchungsbestätigungen des Reiseveranstalters weitergeben - keine eigenen
Belege ausstellen.
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