FAQ’s Vereinsreisen.com
Grundsätzliches zu allen Vereins- und Gruppenreisen:
Kann man online buchen?
Bei einer Vereins- und Gruppenreise wird buchungstechnisch anders verfahren
als bei einer Einzelbuchung mit anklickbaren festen Terminen. Größere
Kontingente müssen sowohl bei Hotels, Fähren, Fluggesellschaften etc. vorab
angefragt werden. Daher bitten wie Sie, uns im Kontaktformular ihre
reisespezifischen Wünsche zu erläutern. Sie erhalten dann unser Angebot, das ab
sofort als Gesprächsgrundlage dient. Und wissen Sie, was uns am liebsten
wäre? Sie greifen kurz zum Telefon und wir sprechen über ihre Reisewünsche – und
auf Wunsch rufen wir Sie natürlich mit unserem Rückrufservice auch gerne
zurück!
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Bis wann muss ich eine Buchung vornehmen?
Grundsätzlich ist die Buchung einer
Vereins- und Gruppenreise denkbar einfach. Ein Vorlauf von ca.
3 Monaten wäre optimal für alle Beteiligten, was nicht
ausschließt, dass es manchmal auch ruckzuck gehen kann.
Vorab: Wir kennen die Sorgen und Nöte von Organisatoren! Es ist häufig
schwer, die genaue Teilnehmerzahl vor einer Reise genau festzulegen. Wir
erwarten daher im Rahmen Ihrer Anfrage auch keine konkrete Teilnehmerzahl,
sondern eine „Hausnummer“ - eine ca.-Anzahl der Reiseteilnehmer. Auf dieser
Basis werden wir Ihnen dann unser Angebot unterbreiten. Dieser Service, in den
schon unsere ganze Erfahrung einfließt, ist für Sie natürlich kostenfrei. Auch
in der Buchungsbestätigung wird zunächst auf diese Zahl abgestellt.
Nachbuchungen und Stornierungen gehören im Gruppengeschäft einfach dazu.
Faustregel: ca. 14 Tage vor Abreise sollte die definitive Personenzahl
feststehen.
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Wie sieht es mit der Bezahlung aus?
Grundsätzlich gelten die unter vereinsreisen.com aufgeführten Allgemeinen
Reisebedingungen, die auch die Modalitäten der Bezahlung einer Reise ausführlich
beschreiben.
In der Regel erhalten Sie eine Anzahlungsrechnung in Höhe eines mit
Ihnen abgestimmten Pauschalbetrages. Sie sind der alleinige Ansprech- und
Abrechnungspartner und handeln im Auftrag Ihrer Gruppe. Die Hauptrechnung ist
dann auf alle Fälle 30 Tage vor Reiseantritt zahlbar. Durch Ab- und Anmeldungen
bis zum Abfahrtstermin wird ggf. eine weitere Abrechnung
erstellt.
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Wie sehen die Stornobedingungen aus?
Grundsätzlich gelten die unter vereinsreisen.com aufgeführten Allgemeinen
Reisebedingungen, die auch die Stornokosten ausführlich ausweisen. In jeder
Buchungsbestätigung wir darüber hinaus – auch je nach Reiseziel z.T. abweichend
von den sonstigen Bedingungen - genau aufgeführt, bis zu welchen Zeitpunkt vor
Reiseantritt eine kostenfreie Stornierung möglich ist. Da die meisten
Vertragspartner das Gruppengeschäft kennen, sind auch kurzfristige Stornierungen
bis 3 Tage vor Reiseantritt an der Tagesordnung und werden in der Regel auf dem
Kulanzwege abgewickelt. Um auf ganz Nummer sicher zu gehen, empfehlen wir den
Abschluss einer Gruppen-Reiserücktrittskostenversicherung.
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Gibt es eine Mindestteilnehmerzahl?
Ja und Nein. Für Busreiseangebote macht es keinen Sinn, für 10 Personen einen
Bus einzukalkulieren. Hier gibt es so etwas wie eine kalkulatorische
Schmerzgrenze von 30 Personen.
Wenn Sie aber eines unserer Reise-Pakete ohne Bus einkaufen und in Eigenregie
die Reise antreten, dann ergibt sich eine Mindestteilnehmerzahl von 15 Personen,
da in den Hotels ab dieser Größenordnung von einer „Gruppe“ gesprochen wird.
Aber auch Gruppen und Grüppchen unter 15 Personen sollten sich nicht scheuen,
anzufragen. Wie alles im Leben ist auch hier vieles Auslegungssache.
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Bis wann benötigen Sie die Zimmerliste?
Faustregel: je eher desto besser! Einige Hotels hätten gerne schon 4 Wochen
vorher alle Zimmereinteilungen (DZ/EZ) unter Dach und Fach. Spätestens 14 Tage
vor Anreise sollte die Zimmerliste vorliegen. Das entsprechende Formblatt
erhalten Sie von uns, was nicht ausschließt, dass Sie uns diese Aufteilung auch
per mail (z.B. mit einer excel-Tabelle) gerne zur Verfügung stellen
können.
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Muss jeder Reiseteilnehmer mit vollständiger Adresse genannt werden?
Nein. Sie sind als Organisator unser Ansprech- und Abrechnungspartner. Auf
der Zimmerliste genügen uns der Vor- und Nachname des jeweiligen Gastes.
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Können bestimmte Busunternehmen mit der Reisedurchführung beauftragt werden?
Grundsätzlich gibt es zwei Vorgehensweisen:
1. Sie verfügen seit vielen Jahren über gute
Kontakte zu einem ortsansässigen Busunternehmen und möchten daher mit diesem
Unternehmen weiter verreisen. Gut so! Dies soll auch zukünftig so weitergehen.
Sie kaufen bei uns das Reise-Paket Ihrer Wahl und die Reise wird mit Ihrem
Wunsch-Busunternehmen dann durchgeführt. Die Abrechnung des Buseinsatzes nehmen
Sie vor. Genau wie Sie erhält das Busunternehmen ca. 10 – 7 Tage vor
Reiseantritt den sogenannten „Fahrtbericht für den Busfahrer“ mit allen
Detailangaben zum Reise-Paket.
Die Kosten für die Busfahrer-Unterbringung (ab 21 Personen/Bus) übernehmen
wir.
2. Ihnen ist es egal, welches Busunternehmen
zum Einsatz kommt. Nur die Qualität soll stimmen, denn Busreisen ist auch
Vertrauenssache! Wir wählen diese Partner u.a. nach Kriterien der Sicherheit,
des Komforts und der Kundenzufriedenheit aus.
In diesem Falle organisieren wir das Busunternehmen und geben Ihnen einen
Paketpreis incl. Buseinsatz ab/an Heimatort an die Hand..
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Wo erfolgt der Zustieg der Gruppe in den Bus?
Das entscheiden allein Sie. In der Regel ist es das Vereinsheim oder ein
zentraler Ort in der Stadtmitte (z.B. Busbahnhof oder Hotel). Wenn Sie es
wünschen, sind auch max. 3 Zustiege an verschiedenen Orten, die auf der Strecke
liegen, möglich.
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Wieviel Freiplätze erhalte ich eigentlich bei einer Vereins- und Gruppenreise?
Die Faustregel hier heißt: je mehr Reiseteilnehmer, desto mehr Freiplätze. In
der Regel wird der Busfahrer bei Gruppen ab 21 Personen frei im EZ
untergebracht. Bei vereinsreisen.com erhält grundsätzlich auch der Organisator
einen weiteren Freiplatz. Bei Gruppen über 40 oder 50 Personen sind weitere
Freiplätze n.V. möglich.
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Welche Unterlagen erhalte ich vor Reiseantritt?
Ca. 10 – 7 Tage vor Reiseantritt und nach vollständiger Bezahlung erhalten
Sie unsere Reiseunterlagen auf dem Postwege zugeschickt. In der Mappe sind
enthalten:
- Fahrtbericht für den Busfahrer mit allen Detailangaben
- Hotelprospekte
- Voucher zum Einchecken in das Hotel
- Voucher für Eintritte, Fähren, Restaurant-Besuche etc.
- Stadtpläne
- Vorschläge zur Ausgestaltung des weiteren Programms vor Ort
- Zimmerliste
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Welche Trainings-Utensilien darf man ins Trainingslager mitnehmen?
Der Bus steht ihnen zur freien Verfügung – auch platzmäßig! Nehmen Sie mit,
was Sie für ihr Trainingslager benötigen! Die Grenze ist dort erreicht, wo die
Koffer keinen Platz mehr finden…
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Können die vielen Beispiel-Pakete auf den vereinreisen.com-Seiten individuell abgeändert werden?
Selbstverständlich. Verstehen Sie bitte alle Angebote als Vorschläge, die Sie
inspirieren sollen.
Oft dienen diese Beispielpakete als Gesprächsgrundlage und sind kein Dogma.
Sie sollen lediglich ein Gefühl für die erstklassigen
Preis-/Leistungsverhältnisse bekommen. Warum sollte ein Chor in Rom nicht
singen? Warum sollte man nicht noch eine Brauereibesichtigung mit einplanen,
wenn Geselligkeit und Feiern im Vordergrund stehen?
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Kann man auch einen Betriebsausflug oder eine Spezialreise bei Ihnen buchen?
Wenn Sie einen besonderen Ausflug für sich und Ihre Kollegen planen, müssen
Sie davon ausgehen, dass die Vorschläge für Reiseziele von Flensburg bis
Berchtesgaden gehen. Nennen, bzw. schildern Sie uns daher bitte Ihre
Intentionen. Für ein Trainingslager einer Tanzsportgruppe kommen keine Hotels in
Frage, die nur Räume mit Teppichböden zur Verfügung stellen können. Verlassen
Sie sich ganz einfach auf unsere Vorschläge und die Erfahrung von über 25 Jahren
in diesem Geschäft. Lassen Sie uns im Hintergrund für Sie arbeiten….und heimsen
Sie die Lorbeeren Ihrer Kollegen ein. Dies war so, ist so und wird immer so
bleiben, denn auch Sie haben Ihre wertvolle Zeit nicht gestohlen!
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Warum sollte ich als Reiseorganisator nicht eine Reise in Eigenorganisation durchführen?
Lesen Sie bitte unter „Reiseinfo“ unsere Ausführungen zu den
Reise-Haftungsrisiken für Vereine und Verbände.
Der Gesetzgeber lässt hier nur einen ganz kleinen Spielraum für
eigenveranstaltete Reisen. Risiken aus dieser Tätigkeit sind über die allgemeine
Vereinshaftpflichtversicherung nicht abgesichert. Da die Haftungssummen z.T.
erheblich sein können (z.B. bei Insolvenz der Fluggesellschaft, bei einem
Busunglück etc.) muss hierfür eine besondere
Reiseveranstalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Wenn Sie Ihre
Reise über vereinsreisen.com buchen, geht jedes Haftungsrisiko auf uns über -
und das ist abgesichert.
Um sicher zu gehen, ist ein kompetenter Partner also in der Vorbereitung
heutzutage wichtiger denn je. Vereinsreisen.com hilft Ihnen bei der Gestaltung
und Sie können Ihre Vorstellungen in den Reiseverlauf integrieren.
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Kann ich sicher sein, dass die Hotels auch gruppengeeignet sind?
Gerade im Gruppenbereich trennt sich hier die Spreu vom Weizen. Welches
Hotel im Gruppenbereich ist für Ihre Belange, für Ihr spezifisches
Reiseprogramm das richtige? Hier müssen Sie uns vertrauen! Beachten Sie daher
insbesondere aber auch unsere Rubrik „Hotels“ auf der Startseite. Wir werden
auch zukünftig Hotels die Gelegenheit geben, sich auf unserer Plattform einem
breiteren Publikum zu präsentieren. Transparenz ist angesagt und nicht die viel
zitierte „Katze im Sack“.
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Was bedeutet eigentlich „Insolvenzversicherung“?
Erkundigen Sie sich im eigenen Interesse bei Konkurrenzangeboten gezielt nach
dem Kundengeld-Absicherer (in der Regel eine Versicherung)!
Nach den Bestimmungen des deutschen Reiserechts dürfen Vorauszahlungen auf
den Reisepreis nur gegen den Nachweis einer Insolvenzversicherung
(Sicherungsschein) erhoben werden. Eine Vorauszahlung des Reisepreises ist in
der Touristik üblich, da die meisten Vertragspartner vor Ort (Hotels,
Reiseleiter, Fähren o. ä.) Geld im Voraus verlangen.
Sofern Sie sich keines professionellen Partners bedienen, erhalten Sie
Sicherungsscheine zum Nachweis einer Insolvenzversicherung gegen Hinterlegung
einer Garantieleistung und dem Nachweis Ihrer wirtschaftlichen
Leistungsfähigkeit von verschiedenen Versicherungs-gesellschaften. Wenn Sie Ihre
Reise mit vereinsreisen.com organisieren, ist die Kundengeldabsicherung
natürlich schon enthalten.
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Was ist eigentlich der Unterschied zwischen einem *** und einem ****Bus?
Für beide gilt: Mini-Küche, Toilette und Air-Condition sind vorhanden. Der
Unterschied liegt im Sitzabstand. Beim ***Bus beträgt er 77 cm und beim ****Bus
beträgt er 83 cm (im *****Luxusbus beträgt er übrigens 90 cm).
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Warum haben einige Hotels kein Stern-Angabe?
Diese Betriebe haben an der freiwilligen Zertifizierung nicht teilgenommen.
Eine Bewertung des Betriebes ist damit aber nicht verbunden. Die
gängigsten Hotels und Gasthäuser im Gruppenbereich liegen zwischen ** und
****Sternen.
**Hotel: Zweckmäßige und gute Gesamtausstattung mit mittlerem Komfort. Die
Ausstattung muss in einen guten Erhaltungszustand sein, bei guter Qualität. Die
Funktionalität steht im Vordergrund bei gepflegtem Gesamteindruck.
***Hotel: Gute und wohnliche Gesamtausstattung mit gutem Komfort. Ausstattung
von besserer Qualität. Optisch ansprechender Gesamteindruck, wobei auf
Dekoration und Wohnlichkeit Wert gelegt wird.
****Hotel: Hochwertige Gesamtausstattung mit gehobenem Komfort. Ausstattung
in gehobener und gepflegter Qualität. Aufeinander abgestimmter optischer
Gesamteindruck von Form und Materialien. Lage und Infrastruktur des Hauses
genügen gehobenen Ansprüchen.
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Sollte man sich bei einer Auslandsreise zusätzlich krankenversichern?
Die Antwort lautet: Ja, weil es auch wenig kostet! Erfragen Sie bei Ihrem
Vertrauensmann in Versicherungsfragen einen günstigen Tarif. Bei Krankheit im
Ausland entstehen häufig wesentlich höhere Kosten, als im Inland. Gerade bei
schwereren Eingriffen können diese Mehrkosten viele tausend EUR betragen. Es
gibt auch extra Tarife einer Auslandskranken-versicherung für alle Teilnehmer
einer Gruppe. Wir übersenden Ihnen gerne diesbezügliche Informationen und stehen
Ihnen jederzeit mit Rat und Tat gerne zur Verfügung.
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Würden Sie Referenzen auf Nachfrage benennen können?
Selbstverständlich. Zu unseren zufriedenen Kunden gehören viele renommierte
Vereine, Verbände und Firmen.
Und wenn der von uns angesprochene ehemalige Reiseorganisator und
Ansprechpartner bereit ist, diesbezügliche Auskünfte zu erteilen, so können Sie
sich jederzeit mit ihm in Verbindung setzen. So manch eine/r hat hier
wertvolle Tipps für Sie parat, wie z.B. für das gesamte Cash-Management oder
halt bestimmte Ausflugstipps, Busunternehmer-Empfehlungen etc..
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Was kostet eigentlich eine Reiserücktrittkostenversicherung für Gruppen?
Sie können dieses Risiko natürlich bei einem Versicherer Ihrer Wahl
absichern. Wir empfehlen hier ein Produkt der Hanse-Merkur Versicherung.
Faustformel: Reisepreis x 2,4% x Anzahl der Reiseteilnehmer = Kosten für die
Gruppen-Reiserücktrittskostenversicherung. Wir übersenden Ihnen gern unsere
ausführlichen Unterlagen.
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Können Sie neben Ihrem Reise-Know-how auch andere
Hilfestellungen zum Thema „Vereine und Verbände“ geben?
Hier fühlen wir uns in der Funktion als Beirat geradezu “berufen“ und
verweisen gerne auf den bdvv – den Bundesverband Deutscher Vereine und Verbände
(vgl. www.bdvv.de) .
Die existierenden Verbände als »Dachorganisationen« sind fachspezifisch
ausgerichtet, d. h. auf den jeweiligen Vereinszweck bezogen gegründet. Dies
führt häufig dazu, dass die allgemeinen Informationen zu zweckübergreifenden
Themen wie Recht, Steuern, Fundraising, Mittel-verwaltung und wirtschaftliche
Geschäftsbetriebe wie Sponsoring und Benefizevents nicht hinreichend zum Vorteil
der Mitgliedsvereine »bedient« werden können.
Der bdvv unterstützt die Vereine und deren Mandatsträger bei der
Vereinsarbeit in rechtlichen-, organisatorischen und steuerlichen Fragen oder
indem er Arbeitsgrundlagen wie Formulare und Verträge zur Verfügung stellt.
Darüber hinaus ist der bdvv bei der Suche nach Sponsoren beratend tätig und
bietet ein umfangreiches Seminarangebot für die Weiterbildung im Bereich der
Vereinsarbeit an. Der bdvv vertritt die Interessen der Vereine gegenüber
Behörden und Politik. Gerade durch den zunehmend starken Einfluss der EU ist es
wichtig, hier Flagge zu zeigen und so für den Fortbestand und den Ausbau des
Vereinswesens in Deutschland einzutreten.
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