Allgemeine Geschäftsbedingungen
Kunden: Reisebedingungen des
Reiseveranstalters
Busunternehmen/Reisebüros: Allgemeine Buchungsbedingungen
Paketreisen
Hotels und and. touristische Einrichtungen: Geschäftsbedingungen
für
Online-Leistungen
Kunden: Reisebedingungen des Reiseveranstalters
SAGEHORN TOURISTIK & ORGANISATION (STO)
1. Abschluss des Reisevertrages Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem
Reiseveranstalter STO den Abschluss eines Reisevertrages an. Die Anmeldung kann
schriftlich, mündlich, fernmündlich oder durch Bildschirmsysteme vorgenommen
werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit
aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für
seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte
Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der
Reisevertrag kommt mit dem Zugang der schriftlichen Reisebestätigung beim
Reiseteilnehmer zustande. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der
Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von STO vor, an das STO für die Dauer
von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen
Angebots zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist STO die Annahme
durch Rücksendung der gegengezeichneten Bestätigung erklärt.
2. Bezahlung Mit Vertragsabschluss hat der Kunde eine Anzahlung in Höhe
von 10 % des Reisepreises, jedoch nicht mehr als € 250.- pro Teilnehmer, zu
leisten. Die Restzahlung ist 30 Tage vor Reiseantritt fällig. Bei Reiseanmeldung
innerhalb 4 Wochen vor Reiseantritt ist der gesamte Reisepreis sofort fällig.
Die Beträge für Anzahlung und Restzahlung ergeben sich aus der Bestätigung. Zur
Absicherung der Kundengelder hat der Reiseveranstalter Sagehorn Touristik &
Organisation das Insolvenzrisiko unter Vorraussetzung des § 651 k I - III BGB
beim TourVERS Touristik-Versicherungs-Service, Veranstalter-Nr. 1130286320,
abgesichert. Der Sicherungsschein wird dem Kunden bei Vertragsabschluss separat
ausgehändigt oder befindet sich hinten auf der Bestätigung. Nach vollständiger
Zahlung des Reisepreises erhält der Kunde die Reiseunterlagen und hat das Recht,
diese zu nutzen. Gehen der Anzahlungsbetrag oder die Restzahlung nicht
rechtzeitig ein und wird auch nach Aufforderung unter Fristsetzung keine Zahlung
geleistet, ist STO berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall erhebt
STO die aus Ziffer 5 ersichtlichen Rücktrittsgebühren (Stornogebühren).
3. Leistungen Welche Leistungen vertraglich
vereinbart sind, ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen der
Internet-Veröffentlichungen unter www.vereinsreisen.com sowie in Reisebroschüren und aus den hierauf
bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die in den
Internet-Veröffentlichungen und Reisebroschüren enthaltenen Angaben sind für STO
bindend. STO behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten,
erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung
der Reiseangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung
selbstverständlich informiert wird. Angaben zu Dienstleistungen /
Versorgungseinrichtungen / touristischen, sportlichen oder kulturellen
Möglichkeiten außerhalb des Leistungsobjektes sind nicht Bestandteil des
Vertrages.
Die Unterbringung erfolgt - soweit nicht anders veröffentlicht - in
Doppelzimmern. Einzelzimmer sind überall nur im beschränktem Umfang vorhanden.
Kann ein gebuchtes Einzelzimmer nicht gebucht werden, wird der Zuschlag anteilig
zurückgezahlt. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht. Dies gilt auch für
Sonderwünsche. 1/2 Doppelzimmer: Wenn der Zimmerpartner innerhalb der
Reisegruppe nicht gestellt werden kann, ist bei Einzelzimmerzuteilung der
Zuschlag hierfür nachzuentrichten.
Für Angaben in Prospekten von Hotels, Ferienorten, Schiffsprospekten usw.
kann der Reiseveranstalter keine Haftung übernehmen, auch wenn sie von ihm
ausgegeben oder den Reiseunterlagen beigelegt worden sind, da er auf deren
Entstehung keinen Einfluss nehmen kann und deren Überprüfung auf die Richtigkeit
nicht erfolgt.
4. Leistungs- und Preisänderungen Änderungen einzelner Reiseleistungen von
dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig
werden und die von STO nicht wieder Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind
möglich, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den
Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle
Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit
Mängeln behaftet sind. STO setzt den Kunden über Leistungsänderungen oder
-abweichungen unverzüglich in Kenntnis. Gegebenenfalls wird dem Kunden eine
kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt angeboten. STO behält sich
vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der
Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen oder
einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem
Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den
Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten
Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Im Fall einer nachträglichen Änderung des
Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung setzt STO den
Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in
Kenntnis. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei
Preiserhöhungen um mehr als 5 % oder im Fall einer erheblichen Änderung einer
wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom
Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens
gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn STO in der Lage ist, eine solche Reise,
ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat
diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung seitens STO über die Preiserhöhung
bzw. Änderung der Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen.
5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen Der Kunde
kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der
Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei STO. Erfolgt die Stornierung
nach bereits erfolgter Anzahlung ist keine Stornogebühr, sondern lediglich eine
Bearbeitungsgebühr von 50 Euro pro Buchung fällig. Der Reiseteilnehmer ist
verpflichtet, bereits ausgehändigte Reiseunterlagen zurückzureichen. Tritt der
Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann STO -
insoweit nicht für einzelne Reiseziele abweichend in der Buchungsbestätigung
vermerkt - als Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine
Aufwendungen folgende pauschalisierten Rücktrittsgebühren bezogen auf den
Gesamtpreis, verlangen:
bis 30 Tage vor Reisebeginn keine vom 29. bis 15. Tag vor Reisebeginn
30% vom 14. bis 08. Tag vor Reisebeginn 50% vom 07. bis 01. Tag vor
Reisebeginn 75% am Reisetag 100%
6. Umbuchung / Änderung 6.1. Bis zum Reisebeginn kann
der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und
Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. STO kann dem Eintritt des Dritten
widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder
seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen
entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haftet er und der
Reisende gegenüber STO als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den
Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
6.2. Im Fall eines Rücktrittes des Reisenden kann STO vom Kunden die
tatsächlichen Mehrkosten verlangen.
6.3. Änderungswünsche vom Kunden zu den auf der Reiseanmeldung gemachten
Angaben bezüglich der Reiseleistungen, der Zusatzleistungen oder sonstigen
Leistungen sind bis 30 Tage vor dem jeweiligen Abreisedatum möglich.
Namensänderung sind bis 14 Tage vor dem jeweiligen Abreisedatum möglich. Dem
Kunden wird dringend der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung
empfohlen.
7. Kündigung infolge höherer Gewalt a) Erschwerungen,
Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch nicht vorhersehbare
Umstände wie Krieg, innere Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen (Entzug
der Landesrechte, Grenzschließungen), Naturkatastrophen, Havarien, Zerstörung
von Unterkünften oder gleichgewichtige Fälle berechtigen beide Teile zur
Kündigung.
b) Im Falle der Kündigung kann der Reiseveranstalter für erbrachte oder noch
zu erbringende Reiseleistungen eine nach § 471 des Bürgerlichen Gesetzbuches zu
bemessende Entschädigung verlangen.
c) Der Reiseveranstalter ist im Kündigungsfalle zur Rückbeförderung
verpflichtet, falls der Vertrag die Beförderung mit umfasst. In jedem Fall hat
er die zur Durchführung der Vertragsaufhebung erforderlichen Maßnahmen zu
ergreifen.
d) Die Mehrkosten der Rückbeförderung, soweit diese im Vertrag mit umfasst
sind, tragen die Parteien je zur Hälfte, die übrigen Mehrkosten hat der Reisende
zu tragen.
8. Mindestteilnehmerzahl STO behält sich vor, bis zu
2 Wochen vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurückzutreten, wenn eine
ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. STO ist zur
unverzüglichen Information des Reisenden verpflichtet. Die Rücktrittserklärung
muss dem Reisenden unverzüglich übermittelt werden. Der von dem Reisenden
gezahlte Betrag ist unverzüglich zurückzuerstatten.
9. Gewährleistung / Haftung Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß
erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. STO kann die Abhilfe verweigern,
wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. STO kann Abhilfe in der
Weise verschaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird, sofern
dies für den Kunden zumutbar ist und der Reisemangel nicht wider Treu und
Glauben herbeigeführt wurde beziehungsweise die Abhilfe keine unzulässige
Vertragsänderung darstellt. Im Falle des Auftretens von Leistungsstörungen ist
der Kunde verpflichtet, den Mangel zunächst unverzüglich und nachweislich
gegenüber dem Leistungsträger oder Vertretern von STO im Zielgebiet zu rügen, um
Gelegenheit zur sofortigen Abhilfe zu geben. Schafft der Leistungsträger nicht
sofort Abhilfe, hat der Kunde den Mangel unverzüglich bei STO anzuzeigen.
Gleiches gilt, wenn dem Kunden die Rüge des Mangels beim Leistungsträger nicht
möglich oder zumutbar ist. Unterlässt der Kunde die Rüge des Mangels, ist er mit
Minderungs- und vertraglichen Schadensersatzansprüchen deswegen ausgeschlossen.
Eine Kündigung des Reisevertrages durch den Kunden wegen eines Reisemangels, der
die Reise erheblich beeinträchtigt, ist nur dann zulässig, wenn STO keine
zumutbare Abhilfe leistet, nach dem der Kunde STO hierfür eine angemessene Frist
gesetzt hat. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe für STO
unmöglich ist, von STO verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch
ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist. Die Kündigungserklärung
muss in jedem Fall direkt gegenüber STO schriftlich abgegeben werden.
10. Beschränkung der Haftung a.) Die vertragliche
Haftung von STO für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den
dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder
vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit STO für einen
dem Kunden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines
Leistungsträgers verantwortlich ist. STO empfiehlt in diesem Zusammenhang den
Abschluss einer Reiseunfall- und Gepäckversicherung.
b.) Für alle Schadenersatzansprüche gegen den Reiseveranstalter aus
unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen,
haftet dieser bei Sachschäden bis € 4.000.-. Übersteigt diese Summe den
dreifachen Reisepreis, ist die Haftung auf die Höhe des dreifachen Reisepreises
beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und
Reise.
c.) Vermittelt STO lediglich einzelne fremde Leistungen (z.B.
Hotelaufenthalte für Selbstfahrer, Linienbeförderung, Busreisen, fremde
Ausflüge, Safaris, Mietwagen etc.) so haftet STO nur für die ordnungsgemäße
Vermittlung der Leistung und nicht für die Leistungserbringung selbst. Für
Fremdleistungen und Schäden bei oder aus ausdrücklich als Fremdleistungen in den
Reiseprospekten bzw. -Angeboten von STO und den darauf bezugnehmenden
Reisebestätigungen ausgewiesenen Leistungen (wie Eintrittskarten, Sport- und
Freizeiteinrichtungen etc.) übernimmt STO somit keinerlei Haftung.
d.) Sportveranstaltungen (z.B. Formel 1 Grand Prix's, DFB-Pokalfinale),
Ausflüge, Safaris, Führungen und sonstige Sonderveranstaltungen sind fremde
Leistungen fremder Leistungsträger und fremder Veranstalter.
e.) Stellt STO Reiseleistungen von verschiedenen Leistungsträgern zusammen,
bleibt deren Haftung unberührt. Änderungen des Reiseablaufs vor Reisebeginn und
während der Reise behalten wir uns aus organisatorischen Gründen vor. Eine
Haftung für nicht zustande gekommene Leistungen (z.B. Rennabbruch,
Verkehrschaos) wird von STO nicht übernommen. Ein Recht auf anteilige Erstattung
der Reisekosten (z.B. Eintrittstickets etc.) hat der Reiseteilnehmer nicht.
11. Anmeldung von Ansprüchen Will der Kunde STO auf
Minderung, Schadensersatz, Aufwendungsersatz oder Rückzahlung des Reisepreises
nach Kündigung des Reisevertrages oder nach Abbruch der Reise aus anderen
Gründen in Anspruch nehmen, so hat er diese Ansprüche innerhalb eines Monates
nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber STO anzumelden.
Leistungsträger, Reiseleitungen oder andere Vertretungen sind nicht zur
Entgegennahme von Anspruchsanmeldungen bevollmächtigt. Die Frist ist nur
gewährt, wenn die Erklärung des Kunden vor ihrem Ablauf zugegangen ist, es sei
denn, der Kunde ist ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert
worden. Die vorstehenden Ansprüche können vom Kunden außer in eigenem Namen auch
für Mitreisende Familienangehörige, beziehungsweise im Namen von
Reiseteilnehmern, die der Kunde bei der Reiseanmeldung vertreten hat, angemeldet
werden. Die Anmeldung von Ansprüchen nicht zu diesem Personenkreis zählender
Dritter ist unwirksam, ohne dass es einer sofortigen Zurückweisung von STO
bedarf, wenn nicht innerhalb der Anmeldefrist eine Vollmachtsurkunde vorgelegt
wird.
12. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften STO
steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird,
über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren
eventuellen Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer
Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. STO haftet nicht für die
rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige
diplomatische Vertretung, wenn der Reisende STO mit der Besorgung beauftragt
hat, es sei denn, dass STO die Verzögerung zu vertreten hat. Der Reisende ist
für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften
selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von
Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen,
gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder
Nichtinformation seitens STO bedingt sind.
13. Ticketversand Der Versand von Eintrittskarten, Tickets und anderen
Artikeln erfolgt auf Risiko des Kunden (Bestellers). Dies gilt auch bei
"Frei-Haus"-Lieferungen. Die Auswahl des Transportunternehmens erfolgt durch STO
oder den Veranstalter.
14. Ticketpreise Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir z.T.
Eintrittskarten nicht direkt vom Veranstalter beziehen und daher in den Preisen
neben einer Vermittlungsgebühr auch Gebühren für Zwischenhändler enthalten sind.
Insbesondere bei Formel 1 Tickets und bei ausverkauften, sehr begehrten
Veranstaltungen können die Verkaufspreise der Karten von den darauf
aufgedruckten Preisen mitunter erheblich abweichen.
15. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen Die Unwirksamkeit einzelner
Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur
Folge.
16. Gerichtsstand Der Reisende kann STO nur an dessen Sitz verklagen. Für
Klagen von STO gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es
sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach
Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins
Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im
Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von
STO maßgebend.
SAGEHORN TOURISTIK & ORGANISATION Sedanstr. 60, 28201
Bremen
Busunternehmen/Reisebüros: Allgemeine Buchungsbedingungen Paketreisen
Sagehorn Touristik & Organisation (STO)
1. Angebot, Auftrag, Bestätigung STO bietet Ihnen
Paket-Reisedienstleistungen in eigener Verantwortung an. Ihr Auftrag kann
schriftlich, mündlich, per Fax und auch fernmündlich erteilt werden. Sie haben
ein Rücktrittsrecht falls STO bei Angeboten ohne Sonderwünsche nicht innerhalb
von 14 Tagen, bei allen sonstigen Angeboten nicht innerhalb von 30 Tagen die
Auftragsannahme schriftlich, mündlich, per Fax oder fernmündlich bestätigt. Der
Rücktritt muß schriftlich erklärt werden. Er wird mit Eingang bei STO wirksam.
Ziffer 6 dieser Vertragsbedingungen findet auf vorstehenden Rücktritt keine
Anwendung.
2. Zahlung Mit Auftragserteilung ist bis zu einem Auftragswert von
€ 5.000.- eine Anzahlung von € 150.-, bei höherem Auftragswert
eine solche von € 250.- fällig. Bei Buchungen von mehreren Paket-Angeboten
kann eine Sonderregelung vereinbart werden. Bei Nichtannahme des Vertrages durch
STO wird der Vorschuß zurückvergütet. Bei der Bestätigung durch STO wird der
Paketpreis nach Maßgabe der unten stehenden Ziffer 11 mitgeteilt. Die
Restzahlung muß spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn bei STO eingegangen sein.
Bei Nichteinhaltung des Zahlungszieles steht es STO frei, vorab die
Reiseunterlagen gegen Nachnahme zu versenden oder den Rücktritt gemäß
Ziffer 7 dieser Vertragsbedingungen zu erklären. Selbstverständlich können Sie
Ihren Paketpreis auch in EURO begleichen. Zahlungen können per Scheck oder auf
das folgende Konto der Sparkasse in Bremen vorgenommen werden: Konto-Nr.: 114 16
88; BLZ: 290 501 01. Bei allen Zahlungen bitte unbedingt das Reiseziel, das
Reisedatum und die Vorgangsnummer angeben.
3. Pflichten STO STO verpflichtet sich, das Reisepaket zu
organisieren und die Rechte und die Interessen des Kunden bei der Durchführung
und der Abwicklung zu wahren. Die Leistungsbeschreibung der Hotels richtet sich
nach den jeweiligen landesüblichen Verhältnissen. STO haftet für die Richtigkeit
eigener Prospekte und veröffentlichter Angebote sowie für eine gewissenhafte
Reisevorbereitung. Für Angaben in Prospekten Dritter, an deren Herstellung STO
nicht beteiligt ist, wird keine Haftung übernommen. 4. Pflichten des
Kunden Mit seiner Buchung tritt der Besteller/Kunde für die
vertraglichen Verpflichtungen aller von ihm angemeldeten Teilnehmer ein und
haftet auch für diese. Der Kunde ist verpflichtet, seinerseits das
Erforderliche zu tun, um die vertragsgemäße Vorbereitung, Durchführung und
Abwicklung des Reisepaketes zu ermöglichen. Verletzt der Kunde diese
Pflichten, ist er STO gegenüber zum Ersatz des daraus entstehenden
Schadens verpflichtet. Ebenso hat er ein Verschulden seines gesetzlichen
Vertreters oder der Person, derer er sich zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten
bedient, in gleichem Umfang zu vertreten wie eigenes Verschulden. Die Anreise zu
den jeweiligen Zielorten erfolgt auf eigenes Risiko des Kunden. Eine Haftung
seitens STO ist ausgeschlossen. Der Abschluß einer Reiseunfall- und einer
Reisegepäckversicherung wird empfohlen.
5. Endgültige Teilnehmermeldung Bei Reisen in Staaten mit
Visumpflicht muß die endgültige Teilnehmermeldung spätestens 6 Wochen, bei allen
anderen Reisen bis spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt bei uns vorliegen.
Gleichzeitig benötigen wir bei Gruppen eine Zimmerliste, aus der die Aufteilung
der Doppel-, Einzel- und Mehrbettzimmer hervorgeht. Soweit aus der
Nichtbeachtung der Fristen zusätzliche Kosten entstehen, trägt diese der Kunde.
Für sonstige Nachteile aus der Nichtbeachtung der Frist ist die Haftung von STO
ausgeschlossen.
6. Rücktritt bzw. Kündigung des Kunden Falls nicht anders schriftlich
vereinbart, kann der Kunde bis 6 Wochen vor Reiseantritt kostenfrei das gebuchte
Reisepaket stornieren. Tritt der Kunde später vom Vertrag zurück, gelten die
unten angeführten Stornofristen/-kosten pro Person und STO kann folgende
Pauschalentschädigung verlangen: a.) bis 30 Tage, bei Reisen in Länder
mit Visumpflicht 60 Tage vor Reisebeginn, 30% des Paketpreises. b.) bis
14 Tage vor Anreise: 50% des Paketpreises c.) bis 3 Tage vor Anreise:
80% des Paketpreises d.) ab 3 Tage vor Anreise: voller
Gesamtpaketpreis In jedem Falle hat der Kunde STO seinen Rücktritt
schriftlich mitzuteilen. Maßgeblich ist der schriftliche Eingang der Abmeldung
in unserem Büro.
7. Kündigung des Vertrages durch STO Vor Reisebeginn kann STO von dem
Vertrag zurücktreten, wenn der Kunde sich mit der Zahlung des Paketpreises in
Verzug befindet. Ein Rücktritt von STO ist auch dann möglich, wenn sich der
Kunde mit Zahlungen aus weiteren Verträgen in Verzug befindet. Die
Entschädigungsansprüche von STO richten sich in jedem Fall nach Ziffer 6.
8. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände Wird die
Durchführung der Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbarer
Umstände wie Krieg, innere Unruhen, Streik, hoheitliche Anordnungen, Epidemien
oder Naturkatastrophen erheblich beschwert oder beeinträchtigt, so können sowohl
STO als auch der Kunde vor Reisebeginn von dem Vertrag zurücktreten oder nach
Reisebeginn den Vertrag kündigen. In diesem Fall kann STO entsprechend den
vorgenannten Bedingungen oder eine nach Umständen entsprechende Entschädigung
für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reisedienstleistungen
noch zu erbringenden Leistungen verlangen.
9. Gewährleistungen Im Rahmen der Schadenminimierungspflicht ist der
Kunde verpflichtet, unverzüglich den Vertreter von STO und, soweit ein solcher
nicht anwesend ist, STO direkt von etwaigen Beanstandungen in Kenntnis zu
setzen. Gleichfalls sind Beanstandungen beim Leistungsträger (Hotel, Schiff
etc.) vorzutragen. Dieser Schritt sowie die größstmögliche Geringhaltung eines
eventuell entstehenden Schadens gelten im Rahmen Ihrer Mitwirkungspflicht als
zumutbar. Die Vertreter oder Leistungsträger sind nicht berechtigt,
irgendwelche Ansprüche anzuerkennen. Sie dürfen lediglich bestätigen, daß Sie
Ihre Beanstandung vorgetragen haben. Voraussetzung für jegliche Ansprüche
STO gegenüber ist außerdem, daß sie innerhalb einer Frist von einem Monat nach
dem vereinbarten Rückkehrdatum Ihre Ansprüche schriftlich bei STO geltend
machen. Schadenersatzansprüche aus nichtvertraglichen Rechtsgründen sind
ausgeschlossen. Die Haftung von STO ist auf die Höhe des Paketpreises
beschränkt. 6 Monate nach dem vereinbarten Rückkehrdatum verjähren sämtliche
Ansprüche, die Ihnen im Zusammenhang mit der Buchung und Durchführung der
Paket-Reisedienstleistungen gegenüber STO zustehen könnten.
Gewährleistungsansprüche bei Naturkatastrophen, Epidemien, Streiks und
Ereignissen ähnlicher Arten sind ausgeschlossen. Entstehende Mehrkosten gehen zu
Lasten des Kunden.
10. Paß-, Devisen-, Zoll- sowie Gesundheitsbestimmungen Für die
Einhaltung dieser Bestimmungen, insbesondere bei Reisen in Staaten mit
Visumpflicht, ist der Auftraggeber selbst verantwortlich. STO ist auf Wunsch und
gegen Kostenerstattung dem Auftraggeber bei der Besorgung der Visa
behilflich.
11. Sonstiges Alle Gruppenpreise verstehen sich bei einer Beteiligung
von 30 Personen. Ab 20 Personen gewähren wir einen Freiplatz, ab 40 zahlenden
Personen zwei Freiplätze, soweit keine anders lautende Freiplatzregelung in der
Bestätigung enthalten ist. Mündliche Absprachen sind nur wirksam, wenn sie
schriftlich bestätigt werden. Auskünfte aller Art erfolgen nach bestem Gewissen,
jedoch ohne Gewähr. Das postalische Risiko liegt beim Kunden. Besondere
Reisedokumente, wie Pässe, Visa und dergl., sollten stets per Einschreiben
versandt werden. Durch unvorhersehbare Ereignisse, zum Beispiel
Wechselkursänderungen oder Ölzuschläge bei Fähren, Mehrwertsteueränderungen usw.
erforderlich werdende Preiserhöhungen muß sich STO vorbehalten. Berichtigungen
bei Veröffentlichungs- und Rechenfehlern bleiben vorbehalten. Die Unwirksamkeit
einzelner Bestimmungen des Paket-reise-Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit der
gesamten Vertragsbedingungen zur Folge, vielmehr sind unwirksame
Einzelbestimmungen durch vertrags- und gesetzeskonforme Auslegung zu
ersetzen.
12. Gerichtsstand Gerichtsstand und Erfüllungsort ist ausschließlich
der Sitz der Firma Sagehorn Touristik & Organisation, Sedanstr. 60, 28201
Bremen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Online-Leistungen auf
Vereinsreisen.com
Vereinsreisen.com stellt Kundenseiten zur
Präsentation für Hotels zur Verfügung. Online-Leistungen werden von Qseven Werbeagentur,
83703 Gmund, Hochgartenweg 3 erstellt und abgerechnet.
Die AGBs gelten für Online-Leistungen, die von Qseven Werbeagentur (Auftragnehmer)
gegenüber Hotels (Auftraggeber) erbracht werden. Die Leistung
besteht darin, für Hotels eine Online-Präsentation zu einzurichten.
Optional können Zugriffsrechte für die Eigenredaktion bestellt werden.
1.) Durch Beauftragung und Freigabe der Online-Präsentation mit den durch
den Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten bzw. der Zuteilung
der Zugriffsrechte für die Eigenredaktion gelten vorliegende AGBs
als anerkannt. Der Hoteleintrag bei vereinsreisen.com beinhaltet die
professionelle Präsentation des Hotels mit Texten, max. 5 Bildern und Verlinkungen auf einer
oder mehreren Unterseiten von Vereinsreisen.com.
2.) Preise: Es gelten die jeweils im Angebot oder in der Preisliste genannten
Netto-Preise.
2.) Der Auftraggeber verpflichtet sich, seine Daten bei
Bedarf regelmäßig zu aktualisieren bzw. aktualisieren zu lassen. Er
verpflichtet sich weiterhin, keine anstößigen oder verhetzenden Inhalte zu
verfassen und die Eigenredaktion mit größter Sorgfalt durchzuführen. Der
Auftragnehmer erhält eine telefonische Einweisung zur Installation und Bedienung
des CMS. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewährleistung für Fehlbedienung und
daraus resultierenden Folgeschäden.
4.) Vereinsreisen.com haftet nicht für unvollständige oder fehlerhafte
Angaben des Auftraggebers, Leistungen, Preise, Verfügbarkeiten oder besonderen
Hinweisen in den Angeboten auf der Website sowie für Folgeschäden oder
entgangene Gewinne. Vereinsreisen.com übernimmt keine Haftung für die
Verfügbarkeit des Internet und für Betriebszeiten. In Zusammenhang mit der
Haftung werden keinerlei Erfolgsgarantien jeglicher Art abgegeben.
Vereinsreisen.com wird vom Auftrageber aus einer Haftung, Mithaftung wegen
Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen schad- und klaglos gehalten.
5.) Änderungen der Hoteleinträge und Support: Für nachträgliche Bearbeitung
oder Austausch von Artikeln (Text, Bildern, Teaser etc.) werden 12
Euro netto pro Sitzung berechnet. Der telefonische Support erfolgt zu den
üblichen Geschäftszeiten über eine derzeit kostenlose Hotline.
6.) Der Auftraggeber versichert, Inhaber der Verwertungsrechte an den
übergebenen oder aus dem Download der Homepage des Hotels erlangten Bildern und
Informationen zu sein und stellt vereinsreisen.com von jeglichen Forderungen
Dritter wegen Verletzung der Rechte frei.
7.) Bei Änderungen in den Besitz-Eigentum-Mieter-Pächterverhältnissen, sowie
Konkurs oder Ausgleichsverfahren sind diese vereinsreisen.com umgehend
mitzuteilen.
8.) Dauer des Vertrages: Der Vertrag wird, falls nicht anders vereinbart, ab
dem Zeitpunkt des Abschlusses für einen Zeitraum von 12 Monaten (erste Laufzeit)
abgeschlossen. Nach Ablauf dieser Vertragsdauer verlängert er sich automatisch
um jeweils weitere 12 Monate, sofern er nicht mindestens 3 Monate vor Ablauf
seiner Laufzeit von einem der Vertragspartner schriftlich (auch E-Mail) gekündigt
wird.
9.) Rechnungsstellung, Fälligkeit, Zahlung, Verzug: Die
Rechnungstellung erfolgt durch Qseven Werbeagentur, 83703 Gmund, Hochgartenweg 3.
Soweit nicht anders vereinbart, sind die einmaligen und mtl. Entgelte für Einträge
bei Qseven Werbeagenturfür 12 Monate im voraus zu bezahlen. Die Rechnungsbeträge
sind nach Rechnungseingang innerhalb von 10 Tagen per Überweisung
zu begleichen. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so ist Qseven
Werbeagentur berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 % zu berechnen.
10.) Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen: Die Unwirksamkeit einzelner
Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
11.) Gerichtsstand ist Sitz des Auftragnehmers.

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