Kunden: Reisebedingungen des Reiseveranstalters
SAGEHORN TOURISTIK & ORGANISATION (STO)
1. Abschluss des Reisevertrages Mit der Anmeldung bietet der
Kunde/Anmelder dem Reiseveranstalter STO den Abschluss eines Reisevertrages an.
Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder durch
Bildschirmsysteme vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für
alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren
Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen,
einsteht. Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der schriftlichen
Buchungsbestätigung beim Reiseteilnehmer zustande. Weicht der Inhalt der
Buchungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von
STO vor, an das STO für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt
auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende innerhalb
der Bindungsfrist STO die Annahme durch Rücksendung der gegengezeichneten
Bestätigung erklärt. Bucht der Kunde bei STO nicht die Gesamtheit der
Reiseleistungen in einem Paket, sondern nur einzelne Leistungen
(Hotelübernachtungen, Bustransfers, Flug, Eintrittskarten, Fährverbindungen
etc.), treten wir nicht als Veranstalter, sondern lediglich als Vermittler der
gebuchten Leistung auf.
2. Bezahlung Mit Vertragsabschluss und nach Erhalt der
Buchungsbestätigung hat der Kunde eine Anzahlung von 10% des Reisepreises
zu leisten. Erst nach Eingang dieses Betrages ist die Reservierung für uns
verbindlich. Die Restzahlung ist dann 30 Tage vor Reiseantritt fällig. Bei
Reiseanmeldung innerhalb 4 Wochen vor Reiseantritt ist der gesamte Reisepreis
sofort fällig. Die Beträge für Anzahlung und Restzahlung ergeben sich aus
der Buchungsbestätigung. Die Reiseunterlagen erhält der Kunde nach Eingang des
vollen Reisepreises und nach Vorlage aller von unseren Leistungsträgern
übermittelten Vouchern (Hotel, Fähren, Reiseleitungen etc.) zugesandt. Das
postalische Risiko trägt der Kunde. Zur Absicherung der Kundengelder hat der
Reiseveranstalter Sagehorn Touristik & Organisation das Insolvenzrisiko
unter Vorraussetzung des § 651 k I - III BGB beim TourVERS
Touristik-Versicherungs-Service, Veranstalter-Nr. 1130286320, abgesichert. Der
Sicherungsschein wird dem Kunden bei Vertragsabschluss separat ausgehändigt oder
befindet sich hinten auf der Bestätigung. Nach vollständiger Zahlung des
Reisepreises erhält der Kunde die Reiseunterlagen und hat das Recht, diese zu
nutzen. Gehen der Anzahlungsbetrag oder die Restzahlung nicht rechtzeitig ein
und wird auch nach Aufforderung unter Fristsetzung keine Zahlung geleistet, ist
STO berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall erhebt STO die aus
Ziffer 5 ersichtlichen Rücktrittsgebühren (Stornogebühren).
3. Leistungen Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind,
ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen der Buchungsbestätigung. STO behält
sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht
vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Reiseangaben zu
erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.
Angaben zu Dienstleistungen / Versorgungseinrichtungen / touristischen,
sportlichen oder kulturellen Möglichkeiten außerhalb des Leistungsobjektes sind
nicht Bestandteil des Vertrages.
Die Unterbringung erfolgt - soweit nicht anders veröffentlicht -
in Doppelzimmern. Einzelzimmer sind überall nur im beschränktem Umfang
vorhanden. Kann ein gebuchtes Einzelzimmer nicht gebucht werden, wird der
Zuschlag anteilig zurückgezahlt. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht. Dies
gilt auch für Sonderwünsche. 1/2 Doppelzimmer: Wenn der Zimmerpartner innerhalb
der Reisegruppe nicht gestellt werden kann, ist bei Einzelzimmerzuteilung der
Zuschlag hierfür nachzuentrichten.
Für Angaben in Prospekten von Hotels, Ferienorten,
Schiffsprospekten usw. kann der Reiseveranstalter keine Haftung übernehmen, auch
wenn sie von ihm ausgegeben oder den Reiseunterlagen beigelegt worden sind, da
er auf deren Entstehung keinen Einfluss nehmen kann und deren Überprüfung auf
die Richtigkeit nicht erfolgt.
4. Leistungs- und Preisänderungen Änderungen einzelner
Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach
Vertragsschluss notwendig werden und die von STO nicht wieder Treu und Glauben
herbeigeführt wurden, sind möglich, soweit die Änderungen oder Abweichungen
nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht
beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit
die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. STO setzt den Kunden über
Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis. Gegebenenfalls
wird dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt
angeboten. STO behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung
bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben
für bestimmte Leistungen oder einer Änderung der für die betreffende Reise
geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro
Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen
Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Im
Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer
wesentlichen Reiseleistung setzt STO den Reisenden unverzüglich, spätestens
jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis. Preiserhöhungen nach diesem
Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 % oder im Fall
einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende
berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an
einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn STO in der Lage ist,
eine solche Reise, ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot
anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung
seitens STO über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung diesem
gegenüber geltend zu machen.
5. Rücktritt durch den Kunden Bei einer Verminderung der
gebuchten Teilnehmerzahl oder einer Stornierung der gesamten Reisegruppe kann
STO eine Entschädigung verlangen, die in % des Reisepreises wie folgt als
Rücktrittsgebühr (Stornokosten) berechnet wird: bis 42 Tage vor Anreise(vA):
10% des kalkulierten Umsatzes (dkU) 41-30 Tage vA: 20% des dkU 29-21 Tage
vA: 30% dkU 20-14 Tage vA: 50% dkU 13-7 Tage vA: 70% dkU 06 - 03
Tage vA: 90% dkU 02 Tage bis Anreise: 100% Stornogebühr.
Wir empfehlen den Abschluss einer
Gruppen-Reiserücktrittskostenversicherung, die Sie bei vielen Versicherern
günstig abschließen können (oder auch online auf dem Portal
www.vereinsreisen.com bei der Hanse-Merkur Versicherung).
6. Umbuchung / Änderung 6.1. Bis zum Reisebeginn kann der
Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten
aus dem Reisevertrag eintritt. STO kann dem Eintritt des Dritten widersprechen,
wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner
Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haftet er und der Reisende gegenüber
STO als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des
Dritten entstehenden Mehrkosten. 6.2. Im Fall eines Rücktrittes des Reisenden
kann STO vom Kunden die tatsächlichen Mehrkosten verlangen. 6.3.
Änderungswünsche vom Kunden zu den auf der Reiseanmeldung gemachten Angaben
bezüglich der Reiseleistungen, der Zusatzleistungen oder sonstigen Leistungen
sind bis 30 Tage vor dem jeweiligen Abreisedatum möglich. Namensänderung sind
bis 14 Tage vor dem jeweiligen Abreisedatum möglich.
7. Kündigung infolge höherer Gewalt a) Erschwerungen,
Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch nicht vorhersehbare
Umstände wie Krieg, innere Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen (Entzug
der Landesrechte, Grenzschließungen), Naturkatastrophen, Havarien, Zerstörung
von Unterkünften oder gleichgewichtige Fälle berechtigen beide Teile zur
Kündigung. b) Im Falle der Kündigung kann der Reiseveranstalter für erbrachte
oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine nach § 471 des Bürgerlichen
Gesetzbuches zu bemessende Entschädigung verlangen. c) Der Reiseveranstalter
ist im Kündigungsfalle zur Rückbeförderung verpflichtet, falls der Vertrag die
Beförderung mit umfasst. In jedem Fall hat er die zur Durchführung der
Vertragsaufhebung erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. d) Die Mehrkosten
der Rückbeförderung, soweit diese im Vertrag mit umfasst sind, tragen die
Parteien je zur Hälfte, die übrigen Mehrkosten hat der Reisende zu tragen.
8. Mindestteilnehmerzahl STO behält sich vor, bis zu 2 Wochen
vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurückzutreten, wenn eine ausgeschriebene
Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. STO ist zur unverzüglichen
Information des Reisenden verpflichtet. Die Rücktrittserklärung muss dem
Reisenden unverzüglich übermittelt werden. Der von dem Reisenden gezahlte Betrag
ist unverzüglich zurückzuerstatten.
9. Gewährleistung / Haftung Werden Reiseleistungen nicht
vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. STO kann die Abhilfe
verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. STO kann
Abhilfe in der Weise verschaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung
erbracht wird, sofern dies für den Kunden zumutbar ist und der Reisemangel nicht
wider Treu und Glauben herbeigeführt wurde beziehungsweise die Abhilfe keine
unzulässige Vertragsänderung darstellt. Im Falle des Auftretens von
Leistungsstörungen ist der Kunde verpflichtet, den Mangel zunächst unverzüglich
und nachweislich gegenüber dem Leistungsträger oder Vertretern von STO im
Zielgebiet zu rügen, um Gelegenheit zur sofortigen Abhilfe zu geben. Schafft der
Leistungsträger nicht sofort Abhilfe, hat der Kunde den Mangel unverzüglich bei
STO anzuzeigen. Gleiches gilt, wenn dem Kunden die Rüge des Mangels beim
Leistungsträger nicht möglich oder zumutbar ist. Unterlässt der Kunde die Rüge
des Mangels, ist er mit Minderungs- und vertraglichen Schadensersatzansprüchen
deswegen ausgeschlossen. Eine Kündigung des Reisevertrages durch den Kunden
wegen eines Reisemangels, der die Reise erheblich beeinträchtigt, ist nur dann
zulässig, wenn STO keine zumutbare Abhilfe leistet, nach dem der Kunde STO
hierfür eine angemessene Frist gesetzt hat. Einer Fristsetzung bedarf es nicht,
wenn die Abhilfe für STO unmöglich ist, von STO verweigert wird oder wenn die
sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt
ist. Die Kündigungserklärung muss in jedem Fall direkt gegenüber STO schriftlich
abgegeben werden.
10. Beschränkung der Haftung a.) Wir haften im Rahmen der
Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für eine gewissenhafte
Vorbereitung und Durchführung der Reise entsprechend der Buchungsbestätigung und
gemäß der Ortsüblichkeit des Ziellandes oder –ortes. Die Haftung für Reisemängel
bestimmt sich dabei nach den gesetzlichen Vorschriften. b.) Wir haften nicht
für Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt. STO empfiehlt in diesem
Zusammenhang den Abschluss einer Reiseunfall- und Gepäckversicherung. c.)
Vermittelt STO lediglich einzelne fremde Leistungen (z.B. Hotelaufenthalte für
Selbstfahrer, Linienbeförderung, Busreisen, fremde Ausflüge, Safaris, Mietwagen
etc.) so haftet STO nur für die ordnungsgemäße Vermittlung der Leistung und
nicht für die Leistungserbringung selbst. Für Fremdleistungen und Schäden bei
oder aus ausdrücklich als Fremdleistungen in den Reiseprospekten bzw. -Angeboten
von STO und den darauf bezugnehmenden Reisebestätigungen ausgewiesenen
Leistungen (wie Eintrittskarten, Sport- und Freizeiteinrichtungen etc.)
übernimmt STO somit keinerlei Haftung. d.) Haftungseinschränkende oder
haftungsausschließende gesetzliche Vorschriften, auch solche, die auf
internationalen Übereinkommen beruhen und auf die sich ein von uns eingesetzter
Leistungsträger berufen kann, gelten auch zu unseren Gunsten im Verhältnis zum
Kunden. e.) Wir haften nicht für Fehler oder Angaben von Fremdanbietern, auf
deren Handlung und Unterlassen wir keinen Einfluss haben und deren Angaben
nicht auf Richtigkeit überprüft werden können. f.) Sportveranstaltungen (z.B.
Formel 1 Grand Prix's, DFB-Pokalfinale), Ausflüge, Safaris, Führungen und
sonstige Sonderveranstaltungen sind fremde Leistungen fremder Leistungsträger
und fremder Veranstalter. g.) Stellt STO Reiseleistungen von verschiedenen
Leistungsträgern zusammen, bleibt deren Haftung unberührt. Änderungen des
Reiseablaufs vor Reisebeginn und während der Reise behalten wir uns aus
organisatorischen Gründen vor. Eine Haftung für nicht zustande gekommene
Leistungen (z.B. Rennabbruch, Verkehrschaos) wird von STO nicht übernommen. Ein
Recht auf anteilige Erstattung der Reisekosten (z.B. Eintrittstickets etc.) hat
der Reiseteilnehmer nicht.
11. Anmeldung von Ansprüchen Will der Kunde STO auf Minderung,
Schadensersatz, Aufwendungsersatz oder Rückzahlung des Reisepreises nach
Kündigung des Reisevertrages oder nach Abbruch der Reise aus anderen Gründen in
Anspruch nehmen, so hat er diese Ansprüche innerhalb eines Monates nach der
vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber STO anzumelden.
Leistungsträger, Reiseleitungen oder andere Vertretungen sind nicht zur
Entgegennahme von Anspruchsanmeldungen bevollmächtigt. Die Frist ist nur
gewährt, wenn die Erklärung des Kunden vor ihrem Ablauf zugegangen ist, es sei
denn, der Kunde ist ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert
worden. Die vorstehenden Ansprüche können vom Kunden außer in eigenem Namen auch
für Mitreisende Familienangehörige, beziehungsweise im Namen von
Reiseteilnehmern, die der Kunde bei der Reiseanmeldung vertreten hat, angemeldet
werden. Die Anmeldung von Ansprüchen nicht zu diesem Personenkreis zählender
Dritter ist unwirksam, ohne dass es einer sofortigen Zurückweisung von STO
bedarf, wenn nicht innerhalb der Anmeldefrist eine Vollmachtsurkunde vorgelegt
wird.
12. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften STO steht dafür
ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über
Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren
eventuellen Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer
Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. STO haftet nicht für die
rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige
diplomatische Vertretung, wenn der Reisende STO mit der Besorgung beauftragt
hat, es sei denn, dass STO die Verzögerung zu vertreten hat. Der Reisende ist
für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften
selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von
Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen,
gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder
Nichtinformation seitens STO bedingt sind.
13. Ticketversand Der Versand von Eintrittskarten, Tickets und
anderen Artikeln erfolgt auf Risiko des Kunden (Bestellers). Dies gilt auch bei
"Frei-Haus"-Lieferungen. Die Auswahl des Transportunternehmens erfolgt durch STO
oder den Veranstalter.
14. Ticketpreise Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir
z.T. Eintrittskarten nicht direkt vom Veranstalter beziehen und daher in den
Preisen neben einer Vermittlungsgebühr auch Gebühren für Zwischenhändler
enthalten sind. Insbesondere bei Formel 1 Tickets und bei ausverkauften, sehr
begehrten Veranstaltungen können die Verkaufspreise der Karten von den darauf
aufgedruckten Preisen mitunter erheblich abweichen.
15. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen Die Unwirksamkeit
einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages
zur Folge.
16. Gerichtsstand Der Reisende kann STO nur an dessen Sitz
verklagen. Für Klagen von STO gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden
maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder
Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen
Fällen ist der Sitz von STO maßgebend.
SAGEHORN TOURISTIK & ORGANISATION Sedanstr. 60, 28201
Bremen
Busunternehmen/Reisebüros: Allgemeine
Buchungsbedingungen Paketreisen
Sagehorn Touristik & Organisation (STO)
1. Angebot, Auftrag, Bestätigung STO
bietet Ihnen Paket-Reisedienstleistungen in eigener Verantwortung an. Ihr
Auftrag kann schriftlich, mündlich, per Fax und auch fernmündlich erteilt
werden. Sie haben ein Rücktrittsrecht falls STO bei Angeboten ohne Sonderwünsche
nicht innerhalb von 14 Tagen, bei allen sonstigen Angeboten nicht innerhalb von
30 Tagen die Auftragsannahme schriftlich, mündlich, per Fax oder fernmündlich
bestätigt. Der Rücktritt muß schriftlich erklärt werden. Er wird mit Eingang bei
STO wirksam. Ziffer 6 dieser Vertragsbedingungen findet auf vorstehenden
Rücktritt keine Anwendung.
2. Zahlung Mit Auftragserteilung ist
bis zu einem Auftragswert von € 5.000.- eine Anzahlung von €
150.-, bei höherem Auftragswert eine solche von € 250.- fällig. Bei
Buchungen von mehreren Paket-Angeboten kann eine Sonderregelung vereinbart
werden. Bei Nichtannahme des Vertrages durch STO wird der Vorschuß
zurückvergütet. Bei der Bestätigung durch STO wird der Paketpreis nach Maßgabe
der unten stehenden Ziffer 11 mitgeteilt. Die Restzahlung muß spätestens 4
Wochen vor Reisebeginn bei STO eingegangen sein. Bei Nichteinhaltung des
Zahlungszieles steht es STO frei, vorab die Reiseunterlagen gegen
Nachnahme zu versenden oder den Rücktritt gemäß Ziffer 7 dieser
Vertragsbedingungen zu erklären. Selbstverständlich können Sie Ihren Paketpreis
auch in EURO begleichen. Zahlungen können per Scheck oder auf das folgende Konto
der Sparkasse in Bremen vorgenommen werden: Konto-Nr.: 114 16 88; BLZ: 290 501
01. Bei allen Zahlungen bitte unbedingt das Reiseziel, das Reisedatum und die
Vorgangsnummer angeben.
3. Pflichten STO STO verpflichtet sich, das Reisepaket zu
organisieren und die Rechte und die Interessen des Kunden bei der Durchführung
und der Abwicklung zu wahren. Die Leistungsbeschreibung der Hotels richtet sich
nach den jeweiligen landesüblichen Verhältnissen. STO haftet für die Richtigkeit
eigener Prospekte und veröffentlichter Angebote sowie für eine gewissenhafte
Reisevorbereitung. Für Angaben in Prospekten Dritter, an deren Herstellung STO
nicht beteiligt ist, wird keine Haftung übernommen. 4. Pflichten des
Kunden Mit seiner Buchung tritt der Besteller/Kunde für die
vertraglichen Verpflichtungen aller von ihm angemeldeten Teilnehmer ein und
haftet auch für diese. Der Kunde ist verpflichtet,
seinerseits das Erforderliche zu tun, um die vertragsgemäße Vorbereitung,
Durchführung und Abwicklung des Reisepaketes zu ermöglichen. Verletzt der Kunde
diese Pflichten, ist er STO gegenüber zum Ersatz des daraus entstehenden
Schadens verpflichtet. Ebenso hat er ein Verschulden seines gesetzlichen
Vertreters oder der Person, derer er sich zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten
bedient, in gleichem Umfang zu vertreten wie eigenes Verschulden. Die Anreise zu
den jeweiligen Zielorten erfolgt auf eigenes Risiko des Kunden. Eine Haftung
seitens STO ist ausgeschlossen. Der Abschluß einer Reiseunfall- und einer
Reisegepäckversicherung wird empfohlen.
5. Endgültige Teilnehmermeldung Bei
Reisen in Staaten mit Visumpflicht muß die endgültige Teilnehmermeldung
spätestens 6 Wochen, bei allen anderen Reisen bis spätestens 4 Wochen vor
Reiseantritt bei uns vorliegen. Gleichzeitig benötigen wir bei Gruppen eine
Zimmerliste, aus der die Aufteilung der Doppel-, Einzel- und Mehrbettzimmer
hervorgeht. Soweit aus der Nichtbeachtung der Fristen zusätzliche Kosten
entstehen, trägt diese der Kunde. Für sonstige Nachteile aus der Nichtbeachtung
der Frist ist die Haftung von STO ausgeschlossen.
6. Rücktritt bzw. Kündigung des Kunden Falls nicht anders schriftlich
vereinbart, kann der Kunde bis 6 Wochen vor Reiseantritt kostenfrei das gebuchte
Reisepaket stornieren. Tritt der Kunde später vom Vertrag zurück, gelten die
unten angeführten Stornofristen/-kosten pro Person und STO kann folgende
Pauschalentschädigung verlangen: a.) bis 30 Tage, bei Reisen in Länder
mit Visumpflicht 60 Tage vor Reisebeginn, 30% des Paketpreises. b.) bis
14 Tage vor Anreise: 50% des Paketpreises c.) bis 3 Tage vor Anreise:
80% des Paketpreises d.) ab 3 Tage vor Anreise: voller
Gesamtpaketpreis In jedem Falle hat der Kunde STO seinen Rücktritt
schriftlich mitzuteilen. Maßgeblich ist der schriftliche Eingang der Abmeldung
in unserem Büro.
7. Kündigung des Vertrages durch STO Vor Reisebeginn kann STO von dem Vertrag zurücktreten, wenn
der Kunde sich mit der Zahlung des Paketpreises in Verzug befindet. Ein
Rücktritt von STO ist auch dann möglich, wenn sich der Kunde mit Zahlungen aus
weiteren Verträgen in Verzug befindet. Die Entschädigungsansprüche von STO
richten sich in jedem Fall nach Ziffer 6.
8. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände Wird die Durchführung der Reise infolge bei
Vertragsabschluß nicht vorhersehbarer Umstände wie Krieg, innere Unruhen,
Streik, hoheitliche Anordnungen, Epidemien oder Naturkatastrophen erheblich
beschwert oder beeinträchtigt, so können sowohl STO als auch der Kunde vor
Reisebeginn von dem Vertrag zurücktreten oder nach Reisebeginn den Vertrag
kündigen. In diesem Fall kann STO entsprechend den vorgenannten Bedingungen oder
eine nach Umständen entsprechende Entschädigung für die bereits erbrachten oder
zur Beendigung der Reisedienstleistungen noch zu erbringenden Leistungen
verlangen.
9. Gewährleistungen Im Rahmen der
Schadenminimierungspflicht ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich den
Vertreter von STO und, soweit ein solcher nicht anwesend ist, STO direkt von
etwaigen Beanstandungen in Kenntnis zu setzen. Gleichfalls sind Beanstandungen
beim Leistungsträger (Hotel, Schiff etc.) vorzutragen. Dieser Schritt sowie die
größstmögliche Geringhaltung eines eventuell entstehenden Schadens gelten im
Rahmen Ihrer Mitwirkungspflicht als zumutbar. Die Vertreter oder Leistungsträger
sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen. Sie dürfen
lediglich bestätigen, daß Sie Ihre Beanstandung vorgetragen haben. Voraussetzung
für jegliche Ansprüche STO gegenüber ist außerdem, daß sie innerhalb einer
Frist von einem Monat nach dem vereinbarten Rückkehrdatum Ihre Ansprüche
schriftlich bei STO geltend machen. Schadenersatzansprüche aus
nichtvertraglichen Rechtsgründen sind ausgeschlossen. Die Haftung von STO ist
auf die Höhe des Paketpreises beschränkt. 6 Monate nach dem vereinbarten
Rückkehrdatum verjähren sämtliche Ansprüche, die Ihnen im Zusammenhang mit
der Buchung und Durchführung der Paket-Reisedienstleistungen gegenüber STO
zustehen könnten. Gewährleistungsansprüche bei Naturkatastrophen, Epidemien,
Streiks und Ereignissen ähnlicher Arten sind ausgeschlossen. Entstehende
Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden.
10. Paß-, Devisen-, Zoll- sowie Gesundheitsbestimmungen Für die Einhaltung dieser Bestimmungen, insbesondere bei
Reisen in Staaten mit Visumpflicht, ist der Auftraggeber selbst verantwortlich.
STO ist auf Wunsch und gegen Kostenerstattung dem Auftraggeber bei der Besorgung
der Visa behilflich.
11. Sonstiges Alle Gruppenpreise verstehen sich bei einer Beteiligung
von 30 Personen. Ab
20 Personen gewähren wir einen Freiplatz, ab 40 zahlenden Personen zwei
Freiplätze, soweit keine anders lautende Freiplatzregelung in der Bestätigung
enthalten ist. Mündliche Absprachen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich
bestätigt werden. Auskünfte aller Art erfolgen nach bestem Gewissen, jedoch ohne
Gewähr. Das postalische Risiko liegt beim Kunden. Besondere Reisedokumente, wie
Pässe, Visa und dergl., sollten stets per Einschreiben versandt werden. Durch
unvorhersehbare Ereignisse, zum Beispiel Wechselkursänderungen oder Ölzuschläge
bei Fähren, Mehrwertsteueränderungen usw. erforderlich werdende Preiserhöhungen
muß sich STO vorbehalten. Berichtigungen bei Veröffentlichungs- und
Rechenfehlern bleiben vorbehalten. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des
Paket-reise-Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten
Vertragsbedingungen zur Folge, vielmehr sind unwirksame Einzelbestimmungen durch
vertrags- und gesetzeskonforme Auslegung zu ersetzen.
12. Gerichtsstand Gerichtsstand und Erfüllungsort ist ausschließlich
der Sitz der Firma Sagehorn Touristik & Organisation, Sedanstr. 60, 28201
Bremen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Online-Leistungen auf
Vereinsreisen.com
Vereinsreisen.com stellt Kundenseiten zur
Präsentation für Hotels zur Verfügung. Online-Leistungen werden von Qseven Werbeagentur,
83703 Gmund, Hochgartenweg 3 erstellt und abgerechnet.
Die AGBs gelten für Online-Leistungen, die von Qseven Werbeagentur (Auftragnehmer)
gegenüber Hotels (Auftraggeber) erbracht werden. Die Leistung
besteht darin, für Hotels eine Online-Präsentation zu einzurichten.
Optional können Zugriffsrechte für die Eigenredaktion bestellt werden.
1.) Durch Beauftragung und Freigabe der Online-Präsentation mit den durch
den Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten bzw. der Zuteilung
der Zugriffsrechte für die Eigenredaktion gelten vorliegende AGBs
als anerkannt. Der Hoteleintrag bei vereinsreisen.com beinhaltet die
professionelle Präsentation des Hotels mit Texten, max. 5 Bildern und Verlinkungen auf einer
oder mehreren Unterseiten von Vereinsreisen.com.
2.) Preise: Es gelten die jeweils im Angebot oder in der Preisliste genannten
Netto-Preise.
2.) Der Auftraggeber verpflichtet sich, seine Daten bei
Bedarf regelmäßig zu aktualisieren bzw. aktualisieren zu lassen. Er
verpflichtet sich weiterhin, keine anstößigen oder verhetzenden Inhalte zu
verfassen und die Eigenredaktion mit größter Sorgfalt durchzuführen. Der
Auftragnehmer erhält eine telefonische Einweisung zur Installation und Bedienung
des CMS. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewährleistung für Fehlbedienung und
daraus resultierenden Folgeschäden.
4.) Vereinsreisen.com haftet nicht für unvollständige oder fehlerhafte
Angaben des Auftraggebers, Leistungen, Preise, Verfügbarkeiten oder besonderen
Hinweisen in den Angeboten auf der Website sowie für Folgeschäden oder
entgangene Gewinne. Vereinsreisen.com übernimmt keine Haftung für die
Verfügbarkeit des Internet und für Betriebszeiten. In Zusammenhang mit der
Haftung werden keinerlei Erfolgsgarantien jeglicher Art abgegeben.
Vereinsreisen.com wird vom Auftrageber aus einer Haftung, Mithaftung wegen
Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen schad- und klaglos gehalten.
5.) Änderungen der Hoteleinträge und Support: Für nachträgliche Bearbeitung
oder Austausch von Artikeln (Text, Bildern, Teaser etc.) werden 12
Euro netto pro Sitzung berechnet. Der telefonische Support erfolgt zu den
üblichen Geschäftszeiten über eine derzeit kostenlose Hotline.
6.) Der Auftraggeber versichert, Inhaber der Verwertungsrechte an den
übergebenen oder aus dem Download der Homepage des Hotels erlangten Bildern und
Informationen zu sein und stellt vereinsreisen.com von jeglichen Forderungen
Dritter wegen Verletzung der Rechte frei.
7.) Bei Änderungen in den Besitz-Eigentum-Mieter-Pächterverhältnissen, sowie
Konkurs oder Ausgleichsverfahren sind diese vereinsreisen.com umgehend
mitzuteilen.
8.) Dauer des Vertrages: Der Vertrag wird, falls nicht anders vereinbart, ab
dem Zeitpunkt des Abschlusses für einen Zeitraum von 12 Monaten (erste Laufzeit)
abgeschlossen. Nach Ablauf dieser Vertragsdauer verlängert er sich automatisch
um jeweils weitere 12 Monate, sofern er nicht mindestens 3 Monate vor Ablauf
seiner Laufzeit von einem der Vertragspartner schriftlich (auch E-Mail) gekündigt
wird.
9.) Rechnungsstellung, Fälligkeit, Zahlung, Verzug: Die
Rechnungstellung erfolgt durch Qseven Werbeagentur, 83703 Gmund, Hochgartenweg 3.
Soweit nicht anders vereinbart, sind die einmaligen und mtl. Entgelte für Einträge
bei Qseven Werbeagenturfür 12 Monate im voraus zu bezahlen. Die Rechnungsbeträge
sind nach Rechnungseingang innerhalb von 10 Tagen per Überweisung
zu begleichen. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so ist Qseven
Werbeagentur berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 % zu berechnen.
10.) Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen: Die Unwirksamkeit einzelner
Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
11.) Gerichtsstand ist Sitz des Auftragnehmers.
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